Beschränktheit und Konvergenz einer Folge

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KnowingLizard Auf diesen Beitrag antworten »
Beschränktheit und Konvergenz einer Folge
Also, mir geht es um eine Folge, habe sie hier gleich mal mit der 3. binomischen Formel umgeformt (und dabei hoffentlich keinen Fehler gemacht):



Mit erweitern mit 1/n könnte ich dann jeweils sehen, das für n->unendlich die Folge gegen minus unendlich strebt, oder nicht? Würde sowas als Begründung reichen?
Wichtig ist mir aber vor allem folgende Frage:
Wäre folgende Abschätzung bzgl. der Konvergenz in negativer y-Richtung gemäß der Definition uneigentlicher Konvergenz (d.h. Divergenz) möglich (Achtung, ich habe keine Ahnung von Abschätzungen, bin mir nicht mal beim Begriff "Abschätzung" sicher, daher frage ich):

Die Folge ist dann uneigentlich konvergent (d.h. hat keinen Grenzwert), wenn gilt (hier für minus unendlich): R seien die reellen Zahlen, N die natürlichen





Ginge das so als Nachweis in Ordnung, wenn es denn irgend einen Sinn macht?
weisbrot Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beschränktheit und Konvergenz einer Folge
vom prinzip her wohl richtig, aber deine erste abschaetzung
Zitat:


gilt nur solang -n+2 positiv ist, also fuer n<2. das hilft dir natuerlich wenig, du musst also einen anderen weg findenAugenzwinkern lg
KnowingLizard Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beschränktheit und Konvergenz einer Folge
Zitat:
Original von weisbrot
vom prinzip her wohl richtig, aber deine erste abschaetzung
Zitat:


gilt nur solang -n+2 positiv ist, also fuer n<2. das hilft dir natuerlich wenig, du musst also einen anderen weg findenAugenzwinkern lg


Hmmm stimmt, schade, wäre auch ein wenig zu einfach gewesen smile unglücklich

Ich habe ja oben in Worten auch den Weg geschildert, den Bruch mit 1/n zu erweitern, mit einer stückweisen Grenzwertbetrachtung könnte man dann auch sehen, dass der Bruch gegen minus unendlich strebt, wenn n gegen unendlich strebt, aber ich hätte ganz gerne das eben auch "besser" bewiesen, d.h. die uneigentliche Konvergenz besser bewiesen.
Leider hab ich mich an dieses "Abschätzen" oder wie auch immer man das nennt, bisher noch nicht so richtig gewöhnt, habe dabei immer ein recht komisches Gefühl...

Vor lauter Verzweiflung habe ich jetzt mal im Zustand geistiger Umnachtung folgendes aufgeschrieben, macht das irgend einen Sinn?:
EDIT: Hat keinen Sinn ergeben, leider...
KnowingLizard Auf diesen Beitrag antworten »

Kann leider meinen Beitrag schon wieder nicht mehr bearbeiten, aber nun kam mir folgende Idee (als Fortsetzung zum Beitrag direkt davor betrachten, den davor lesen):




Aber ich glaube, ich habe da beim Auflösen nach n bzgl der Orientierung des Kleiner/Größer-Zeichens einen Fehler begangen...

Hätte jemand bitte, bitte einen Tipp, wie ich vorgehen soll?
René Gruber Auf diesen Beitrag antworten »

Das funktioniert nun gleich gar nicht: Wenn du nachweisen willst, dann kannst du das doch nicht über eine Abschätzung wie



erreichen, wo rechts etwas offensichtlich konvergentes steht! unglücklich


Nimm doch das "Standardverfahren", in Zähler wie Nenner die höchste n-Potenz auszuklammern:

KnowingLizard Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von René Gruber


Nimm doch das "Standardverfahren", in Zähler wie Nenner die höchste n-Potenz auszuklammern:



Ja, genau das hatte ich ja geschrieben, dass mir das Verfahren klar ist, wollte halt nur noch einen anderen Weg finden und bin bei der verzweifelten Suche nach einem zweiten Weg wohl ordentlich auf den Holzweg geraten Augenzwinkern

Aber gut, vielen Dank dann mal, dann belass ich es wohl bei der Lösung mit der Ausklammerung der höchsten n-Potenz bzw. der Erweiterung mit der höchsten n-Potenz Augenzwinkern
 
 
René Gruber Auf diesen Beitrag antworten »

Wenn du denn unbedingt eine Ungleichungsabschätzung haben willst, dann muss es bei Wurzeln im Nenner bleiben - etwa so:

Für gilt sowohl als auch und somit

für .
KnowingLizard Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von René Gruber
Wenn du denn unbedingt eine Ungleichungsabschätzung haben willst, dann muss es bei Wurzeln im Nenner bleiben - etwa so:

Für gilt sowohl als auch und somit

für .


Hmm okay, vielen Dank, aber da hast du insofern Recht, dass ich dann gleich die einfachere Variante ohne Ungleichungsabschätzung wählen kann.
Cacul Auf diesen Beitrag antworten »




Kenn mich nich so aus, aber geht das so?
René Gruber Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von tmo
@Cacul: Das ist so nicht ernst gemeint, oder? verwirrt

Dem kann ich mich nur anschließen - hier noch mehr als bei deinem anderen Posting.
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