logische Gültigkeit eines Schlusses |
06.12.2011, 21:43 | Schluss | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
logische Gültigkeit eines Schlusses Hallo Leute, ich habe folgende Aufgabe: Ist der folgende Schluss logisch gültig oder nicht? P: Wenn Köln nicht am Rhein läge, dann wäre Köln nicht schön. K: 7 ist eine Primzahl oder sie ist nicht nur durch 1 und durch sich selbst teilbar. Meine Ideen: Ich denke, dass der Schluss nicht logisch gültig ist, da die Prämisse ja garnichts mit der Konklusion zu tun hat. Oder mache ich mir das zu einfach? Würde mich über Rückmeldungen freuen :-) Dankschöööön |
||||
06.12.2011, 22:32 | 123Blub | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: logische Gültigkeit eines Schlusses Hm, da bin ich mir nicht ganz sicher, aber ich glaube das passt so. Vllt sollte sich hierzu noch jemand anders äußern. |
||||
07.12.2011, 15:00 | Dopap | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: logische Gültigkeit eines Schlusses
P: der doppelte Konjunktiv macht mir etwas Kopfzerbrechen. Wie ist das einzuordnen? bei : "Wenn Köln nicht am Rhein liegt, dann ist Köln nicht schön" würde ich richtig sagen. aber auch: "Wenn Köln nicht am Rhein liegt, dann kauft Dopap seiner Tochter einen Porsche." ist richtig. etc. K: ist auch richtig, da der erste Teil der oder Verknüpfung wahr ist. der Satz ist übrigens auch für 8,9,10,11,... richtig, da im Prinzip der Satz vom ausgeschlossenen Dritten zutrifft. |
||||
17.07.2012, 13:00 | Brr | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das ist zwar schon etwas her, aber ich löse mal auf: Der Konjunktiv wird verwendet um anzuzeigen, dass die Teilaussagen nicht zutreffen. Der Auto will mit der Formulierung also klar stellen, dass Köln am Rhein liegt und Köln schön ist. Das ist für die logische Gültigkeit aber ohne Relevanz. In der Aufgabe läuft es darauf hinaus, dass sich (bezgl. der klassischen Logik) in der Konklusion eine Tautologie findet, wodurch das Argument unabhängig von den Prämissen logisch gültig ist. |
|
Verwandte Themen
Die Beliebtesten » |
|
Die Größten » |
|
Die Neuesten » |
|