Finanzmathematik - Rentenrechnung |
10.12.2011, 19:17 | freeagent | Auf diesen Beitrag antworten » |
Finanzmathematik - Rentenrechnung nach 5 jahren (ohne voherige ratenzahlungen) abgelöst werden? heißt das jetzt, dass ich von einem rentenvorgang ausgehen muss, der 18 jahre dauert? |
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10.12.2011, 22:30 | mYthos | Auf diesen Beitrag antworten » |
Nein, das heisst es nicht. Zuerst ist der Barwert (= Schuld bei Kreditaufnahme) der Schuld zu berechnen und von diesem dann der Endwert nach 5 Jahren. mY+ |
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11.12.2011, 12:21 | freeagent | Auf diesen Beitrag antworten » |
also den barwert berechne ich doch so |
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11.12.2011, 12:39 | freeagent | Auf diesen Beitrag antworten » |
ok und als endwert habe ich 63047,98 raus. aber mir ist der zusammenhang noch nicht ganz klar. als erstes habe ich den rentenbarwert berechnet , was ja sozusagen mein kapital am anfang ist, woraus ich dann 13 jahre die raten für die tilgung zahle. doch was genau ist der wert oben?ist es nicht auch der rentenbarwert? und nicht ein rentenendwer? |
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11.12.2011, 21:48 | mYthos | Auf diesen Beitrag antworten » |
Es ist der WERT der Rente zum Zeitpunkt 5 Jahre nach Beginn. Ob man dazu Barwert oder Endwert sagt, ist Geschmackssache. Es ist sozusagen der Barwert/Endwert der Rente nach 5 Jahren. mY+ |
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