Binominalkoeffiezienten

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Meister der Noobies Auf diesen Beitrag antworten »
Binominalkoeffiezienten
Bonjour sehr geehrte Meister der Mathematik!

Folgenses Problem stellte sich mir heute auf:

Wenn man zeigen will, dass durch p teilbar ist, braucht man nur den Binominalkoeffizienten mit seinen Fakultäten schreiben und p ausklammern:

Wie beweise ich jetzt, dass für alle nach Definition zulässigen i auch gilt?

Es wäre schön, wenn mir jemand diese Frage beantworten könnte!

LG

Der Meister der Noobies
AD Auf diesen Beitrag antworten »

Bleib lieber erstmal beim Quotienten , von dem weißt du, dass er eine ganze Zahl ist. Und jetzt untersuche Zähler und Nenner getrennt nach der Teilbarkeit durch die Primzahl : Gilt die nur für den Zähler, aber nicht für den Nenner, bist du am Ziel.
Meister der Noobies Auf diesen Beitrag antworten »

Danke für den guten Willen, aber ich bin glaub ich noch nen bisschen zu doof dazu, um das zu verstehn... könntes du deine Begründung etwas einfacher erklären? Wieso bin ich am Ziel, wenn der Nenner nicht durch teilbar ist?

LG
Meister der Noobies
AD Auf diesen Beitrag antworten »

Das ist eine elementare Primzahleigenschaft, folgt aus der Eindeutigkeit der Primfaktorzerlegung:

Zitat:
Wenn Primzahl ein Teiler des Produktes ist, dann ist ein Teiler von oder ein Teiler von .

Das kennst du doch, oder? Nichts weiter wird hier angewandt, und zwar auf und .

Und da wir wissen, dass kein Teiler dieses ist, bleibt nur noch die andere Variante...
Meister der Noobies Auf diesen Beitrag antworten »

Ahh ok ja die Regel ist mir durchaus bekannt ja, beantworte aber noch nicht hinreichend meine uhrsprünglich gestellte Farge:
Zitat:
Wie beweise ich jetzt, dass für alle nach Definition zulässigen i auch gilt?


LG
Der Meister der Noobies
AD Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Meister der Noobies
Ahh ok ja die Regel ist mir durchaus bekannt ja, beantworte aber noch nicht hinreichend meine uhrsprünglich gestellte Farge:
Zitat:
Wie beweise ich jetzt, dass für alle nach Definition zulässigen i auch gilt?

Inwiefern "nicht hinreichend" ???

Wenn du weißt, dass stets ganzzahlig ist (was z.B. aus der Konstruktion mit dem Pascalschen Dreieck folgt), ist meine Argumentation durchaus hinreichend, was willst du denn noch mehr? verwirrt
 
 
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