Hörschäden-Aufgabe, Log-Gleichung |
29.04.2012, 15:55 | mahei93 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Hörschäden-Aufgabe, Log-Gleichung Hallo, normalerweise "knobel" ich selber lieber an solchen Aufgaben, aber ich muss über folgendes ein Referat halten und würde nur ungern Schwachsinn erzählen. Folgende Aufgabe ist mir gestellt: Die Funktion L(i)=10 x lg(i/i0) ist gegeben. i beschreibt die physikalische Intensität des Schalls. i0 (sprich i null) ist die kleinste Intensität, die das Ohr noch wahrnehmen kann. Eine Hörschädigung tritt ab 85 dB ein. Ein Mädchen war 90 Minuten einer Lautstärke von 104 dB ausgesetzt und klagt nun gegen einen Konzertveranstalter. Die Frage ist, um welchen Faktor die Intensität hätte geändert werden müssen, damit keine Hörschädigung eintritt. Habe leider keine Ahnung, wie an die Aufgabe ranzugehen ist. (Bin leider kein Mathe-Experte ). Danke für Lösungen, Überlegungen etc. Meine Ideen: Leider noch nicht vorhanden |
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29.04.2012, 17:20 | Rabbi | Auf diesen Beitrag antworten » |
RE: Hörschäden-Aufgabe, Log-Gleichung 1. In der Aufgabe fehlt die Angabe eines Beurteilungszeitraums, um den energie-äquivalenten Dauerschallpegel berechnen zu können. 2. Wenn kein Beurteilungszeitraum zugrunde gelegt werden soll, ist die Angabe einer Einwirkzeit (hier 90 min) irrelevant. Unterstellt man 2., so ist die Pegeldifferenz zu delogarithmieren, um den erforderlichen Minderungsfaktor zu erhalten. |
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29.04.2012, 19:03 | mahei93 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Hallo und danke erstmal für die Antwort. Die einzigen konkreten Angaben sind die 90 Minuten sowie die Dezibel-Werte, habe noch einmal genau gelesen. Zu Punkt 2: Leider noch nicht hinbekommen, zumindest keine gescheiten Werte rausbekommen. |
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30.04.2012, 22:05 | Rabbi | Auf diesen Beitrag antworten » |
Nach Definition der Schallintensität: ist gegeben. Gesucht: Und so etwas wird als 'delogarithmieren' bezeichnet. |
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