Ermittlung Stammfunktion |
| 12.02.2007, 13:36 | benk | Auf diesen Beitrag antworten » |
| Ermittlung Stammfunktion ich hab mich für die Klausur noch nicht aufgegeben und probier hier mal mein Glück um Verständnis zu erlangen. Mein Problem ist von fundamentaler Natur, da ich schon beim Ansatz nicht Bescheid weiß. Mein Frage: Wann wende ich was in Bezug auf Bildung der Stammfunktion von Integralen an? Wann:
?? Freundliche Grüße! |
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| 12.02.2007, 13:49 | therisen | Auf diesen Beitrag antworten » |
Partialbruchzerlegung wendest du bei gebrochenrationalen Funktionen an. Für die letzteren beiden Integrationsverfahren hilft nur Erfahrung
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| 12.02.2007, 13:51 | klarsoweit | Auf diesen Beitrag antworten » |
| RE: Ermittlung Stammfunktion Allgemein gültige Regeln so ähnlich wie ein Kochrezept gibt es da nicht. Da helfen nur Erfahrung und ein gutes Auge.
Grobe Richtschnuren, die einen ersten Ansatz liefern: * gebrochenrationale Funktion --> Partialbruchzerlegung * Produkt von 2 Funktionen, davon eine die e-Funktion, ln oder trig. Funktion --> partielle Integration * verschachelte Funktion, wobei noch die noch die Ableitung der inneren Funktion als Faktor vorkommt --> Substitution (klassisches Beispiel: Ableitung des Nenners steht im Zähler) |
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| 12.02.2007, 14:43 | mYthos | Auf diesen Beitrag antworten » |
*verschoben* mY+ |
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