Gewinnverteilung einer AG

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patfan1980111 Auf diesen Beitrag antworten »
Gewinnverteilung einer AG
Hallo allerseits,

bei der Gewinnverteilung bei einer AG bin ich über folgenden Satz gestoplert: "Zuführung von 5 % des Restbetrags in die gesetzliche Rücklage (Gewinnrücklage), bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitaleinlage zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen."

Was bedeutet das?

Ich kenne den Restbetrag, der liegt bei mir bei 420.000€. Das habe ich mal 5 Prozent genommen, da kam 21.000€ raus.

Dann habe ich folgende Rechnungen angestellt:
60.000 € (gesetzl. Rücklage)
+ 20.000€ (Kapitalrücklage)
= 80.000 €

Da mein Grundkapital 1.000.000€ beträgt, habe ich das mal 10 Prozent genommen, also 100.000€. Dann habe ich 100.000€-80.000€ gerechnet und kam auf 20.000€. Und mit denen habe ich dann auch die Gewinnverteilung weitergemacht.

Warum habe ich anstatt die 21.000€ oben (mit 5%) denn nun die 20.000€ genommen? Ich verstehe den Satz oben noch nicht so wirklich...

Ich bin über jede Antwort/Hilfe dankbar, da ich echt nicht weiter weiß... Wenn an meiner Frage etwas unklar ist oder Zahlen fehlen (also wenn die Aufgabe mit meinen Daten nicht lösbar ist), bitte melden.
conlegens Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Gewinnverteilung einer AG
Vllt. hilft dir das:
www europa-lehrmittel.de/download-downloads/284/94223_3_arbeitsblaetter_teil_c.pdf
patfan1980111 Auf diesen Beitrag antworten »

Nicht wirklich. Es geht mir ja um diesen Satz hier: "Zuführung von 5 % des Restbetrags in die gesetzliche Rücklage (Gewinnrücklage), bis die gesetzliche Rücklage und die Kapitaleinlage zusammen 10 % des Grundkapitals erreichen."
Was soll das bedeuten?
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Weil du laut § 150 AktG jährlich 5% des Grundkapitals des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage bilden musst, bis die Rücklagen insgesamt 10% des Grundkapitals sind.

Wenn du von deinem Restbetrag (der wohl um den Verlustvortrag, falls vorhanden, gemindert wurde) 5% in die gesetzliche Rücklage einbringst, dann sind das 21.000.
Da du jedoch nur noch 20.000 einbringen darfst, laut deiner Nebenrechnung, musst du die 20.000 einbringen.

Danach könnte man noch 50%, von dem Restbetrag, nach abzug der 20.000, einbringen.

Da hat der BWL-LK ja endlich mal was gebracht. Ich dachte ich nehme das Wissen unangetastet mit ins Grab.
smile

Ich gebe dir trotzdem mal kein Gewähr. BWL ist nicht meine stärke, aber die Gewinnverwendung kann ich so ziemlich als einziges Thema.
patfan1980111 Auf diesen Beitrag antworten »

Danke, aber ich verstehe immer noch nicht wozu die 21.000€ dienen? Weshalb habe ich das berechnet?
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Die 21.000 sind das was du einbringen müsstest. Hier kommen dir aber deine bisherigen Einlagen in die Quere. Du darfst nur noch 20.000 einbringen, weil du dann schon die 10% vom gezeichneten Kapital erreicht hast.

Wenn du z.B.

60.000 € (gesetzl. Rücklage)
+ 10.000€ (Kapitalrücklage)
= 70.000 €

hättest, dann würden noch 30.000 Euro fehlen und du müsstest die 21.000 einbringen.

Diese Rechnung ist mehr oder weniger eine Höchstgrenze, was du einbringen darfst. Die 5% vom Jahresüberschuss sind dann das was du einbringen könntest.
 
 
patfan1980111 Auf diesen Beitrag antworten »

Ah ok, danke. Also wenn wir jetzt bei diesem Beispiel bleiben: Die 30.000 € fehlen mir. Dann bringe ich 21.000€ (5 % vom Jahresüberschuss) rein. Aber was passiert mit den 9.000€? Müssen die auch irgendwo hin? Weil mir fehlen ja 30.000€ oder nicht?
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Die 9.000 würden dann im nächsten Jahr eingebracht werden.

Solang der Jahresüberschuss diesen hergeben würde.
patfan1980111 Auf diesen Beitrag antworten »

Also brauche ich mich um die 9.000€ erstmal nicht kümmern?

Also ich fasse nochmal zusammen:

dein Beispiel: 70.000€ -> 30.000€ fehlen mir zu 100.000€ (10 % des Grundkapitals). Ich überschreite die 100.000€ nicht, wenn ich 5 % vom Jahresüberschuss, also 21.000€ einbringe
(21.000€+70.000€ = 91.000€)

mein vorheriges Beispiel: 80.000€ -> 20.000€ fehlen mir zu 100.000€ (10 % des Grundkapitals). Ich würde die 100.000€ überschreiten, wenn ich 5 % des Jahresüberschuss einbringe, da
21.000€+80.000€= 101.000€). DESWEGEN mache ich folgende Rechnung:

100.000€
- 80.000€
= 20.000€

Also mit anderen Worten dürfen diese 10 % des Grundkapitals , 100.000€ in unserem Beispiel, NICHT überschritten werden?
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Genau. Freude
patfan1980111 Auf diesen Beitrag antworten »

Super, danke. Habs verstanden. smile
Gast11022013 Auf diesen Beitrag antworten »

Gern geschehen. smile

Wink
patfan1980111 Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo,

habe doch noch eine Frage bezüglich dieses Themas und hoffe, Antworten darauf zu finden.

Also: Im Aufgabentext steht folgendes:

"Vom Gewinn (der beträgt 500.000€) sollen gemäß der gesetzlichen Vorschriften die gesetzlichen Rücklagen gebildet werden, bevor 75.000€ in die freiwilligen Rücklagen (die betragen 490.000€) eingestellt werden"
Daraus soll ich dann das alles neu berechnen.
Was hat das zu bedeuten?

Wenn ich die Regel von eben anwende komme ich nicht weiter, denn
gesetzl. Rücklage 153.000€
+ Kapitalrücklage 272.000€
ergibt 425.000€

Und das Grundkapital liegt bei 2.000.000€. Und 10 % des Grundkapitals sind dann hier 200.000€. 425.000€ ist aber größer als 200.000€. Wie geht man dann vor? Weiß das einer?
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