Fallunterscheidung bei Funktionsscharen?

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Masterweb Auf diesen Beitrag antworten »
Fallunterscheidung bei Funktionsscharen?
Meine Frage:
Hey Leute...
Ich habe heute eine Mathearbeit geschrieben..
und da war eine aufgabe, wo man eine vollständige kurvendisskusion machen sollte mit eine funktionsschar fb(x) und die abhängigkeit von b zu untersuchen war... die funktion war glaub ich etwa fb(x)=-(1/3)x^3+2bx .... oder so ähnlich ich weiss es nicht mehr 100 % genau.. ist aber auch egall naja zumindest sollte man halt nullstellen und später mit hilfe der ableitungen extrempunkte und wendepunkte bestimmen... nun ja...
wenn man nun fb(x)= 0 oder fb strich (x)= 0 setzt und dann irgendwas rausbekommt wie x=3b oder später bei den wendepunkten habe ich x=b rausbekommen... muss man da noch irgendwas mit fallunterscheidung machen? ich komm ja jetzt nicht ganz klar drauf... weil einige schüler nachher über fallunterscheidung in dieser aufgabe geredet haben... muss man die in dem fall machen? und wenn ja, wie sieht diese aus?

Meine Ideen:
frage steht oben Big Laugh
mYthos Auf diesen Beitrag antworten »

Solange b nicht im Nenner eines Bruches* aufscheint, ist in der Regel eine Fallunterscheidung nicht nötig.
Selbstverständlich kann man dann das allgemeine Ergebnis hinsichtlich bestimmter Werte von b diskutieren, das sei jedem unbenommen.
Besonders wird vielleicht der Fall b = 0 interessieren ...

(*)
Dies kann z.B. im Falle der Gleichung



passieren, weil man da durch b dividieren muss. Für alle ist wohl x = 0, im Falle gilt für x jeder Wert des Definitionsbereiches. Weshalb?

mY+
Masterweb Auf diesen Beitrag antworten »

achso okay, denn wenn ich keine großen fehler sonst gemacht habe, kam da nirgendwo ein bruch vor.. und b = 0 war in der defintionsmenge im vorherein in der aufgabenstellung ausgeschlossen
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