Lotto - zwei Kugeln bleiben hängen

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Leopold Auf diesen Beitrag antworten »
Lotto - zwei Kugeln bleiben hängen
Habt ihr von dem Malheur bei der Ziehung der Lottozahlen gehört?
Natürlich, von dem Augenblick an, wo die zwei Kugeln hängengeblieben waren, hatten sie keine Chance mehr, zu Glückszahlen zu werden. Aber wie ist das, wenn ich die Sache ganz vom Anfang an betrachte?

Ich unterstelle einmal, daß niemand am Ausziehungsgerät manipuliert hat und daß es rein zufällig gerade diese beide Kugeln waren, die steckenblieben. Die Wahrscheinlichkeit dafür, daß zwei zufällige Kugeln hängenbleiben, ist . Die bedingte Wahrscheinlichkeit, daß danach eine bestimmte Sechserfolge gezogen wird, ist dann . Allerdings gibt es für genau diese Sechserfolge Realisierungen, nämlich je nachdem, welche beiden Kugeln am Anfang nicht vorgelassen wurden. Für den Gesamtvorgang errechnet man daher



als Wahrscheinlichkeit. Na ja, das war wohl zu erwarten.

Was meint ihr? Ist das Malheur letztlich gar keines?
Dopap Auf diesen Beitrag antworten »

nein, das war keines.

Man kann die "Vorauswahl" als Teil der Ziehung sehen.

Einschränkung: die "Vorauswahl" muss zufällig und nach Abgabe der Lottoscheine erfolgen Big Laugh

was hier aber wohl der Fall ist.
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Das wäre doch ein schöner Anlaß für alle Betroffenen, deren Zahlen also bei der ursprünglichen Ziehung gezogen wurden, zu prozessieren. Und ganz Deutschland würde über die Wahrscheinlichkeitsrechnung diskutieren ...
Oder ist das eher ein Albtraum?
Dopap Auf diesen Beitrag antworten »

oohh geschockt

bitte nicht wieder so eine Diskussion wie beim " Ziegenproblem" unglücklich
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Wenn die Lottogesellschaft nicht in Teufels Küche kommen will, sollte sie sich jedenfalls nicht auf Wahrscheinlichkeiten berufen, sondern daß für eine "ordentliche" Ziehung gewisse Anforderungen an den Ablauf zu stellen sind.
Steffen Bühler Auf diesen Beitrag antworten »

Es ist in der Tat wohl eher gefühlsmäßig zu erklären, dass die Ziehung als ungültig erklärt worden ist.

Reduziert auf drei Karten, die A in der Hand hält und B von denen zwei ziehen soll, würde das "Malheur" entstehen, wenn A eine Karte vorher zufällig rausnähme und B somit gar keine "Wahl" mehr hätte. Die Möglichkeiten sind natürlich genau dieselben, aber B würde sich bitterlich beschweren, denn A hat ja eigentlich entschieden, was B zu nehmen hat.

Bei der Lottomaschine ist eben auch plötzlich ein System A dazugekommen, was die übliche alleinige Auswahl durch das System B reduziert hat. Das System A+B funktioniert natürlich genauso (vorausgesetzt, "Hängenbleiben" und "Herausgreifen" sind in der Ausführung und Verteilung völlig identisch).

Viele Grüße
Steffen
 
 
Huggy Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Leopold
Das wäre doch ein schöner Anlaß für alle Betroffenen, deren Zahlen also bei der ursprünglichen Ziehung gezogen wurden, zu prozessieren.

Das scheint schon zu beginnen:

http://www.welt.de/newsticker/news3/arti...ntersuchen.html

Man kann endlos diskutieren, ob es eine Zufallsauswahl war, die die beiden Zahlen bestimmte, die nicht in die Trommel fielen, besonders, da das zwei aufeinanderfolgend Zahlen waren.

Im Endeffekt ist das mehr ein juristisches als ein mathematisches Probelm
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Im Verlauf des gesamten mechanischen Vorgangs der Ziehung werden ja sowieso 43 Kugeln benachteiligt und 6 bevorzugt. Die Frage ist, ab wann diese Scheidung in gut und böse zulässig ist.

Und wie wäre es für Verschwörungstheoretiker? Wer steckt dahinter? Die CIA? Der Mossad? Die chinesische Mafia? Al Khaida? Oder doch nur die CDU? Weil die Frau des Vorsitzenden dieser Lottogesellschaft Peer Steinbrück, dessen Tochter einmal anläßlich eines Praktikums bei einer Firma, die die Lottoscheine druckt und an deren Spitze ein ehemaliger FDP-Abgeordneter steht, den man mit einem Posten versorgte zur Wiedergutmachung für eine Nichtwiederaufstellung als Kandidat für ein Bundestagsmandat ...
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