Aktienkurs und Bezugsrecht |
26.06.2013, 22:03 | Vilae | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Aktienkurs und Bezugsrecht Hey Leute bin ziemlich verzweifelt was die Aufgabe angeht und bräuchte dringend Hilfe Aufgabe: Kapitalerhöhung: 6 Mio. € Bisheriges GK: 12 Mio. € alter Aktien Nennwert: 5 € derzeitiger Kurswert: 18 € junge Aktie Nennwert: 5 € Ausgabekurs: 15 € a) Ermitteln sie den Kurswert der jungen AKtie und den rechnerischen Wert des Bezugsrechts je Aktie für o. a. Beispiel b) Auktionär hält 150 Aktien in seinem Depot und überlegt ob er alle Bezugsrechte ausüben soll oder besser nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen sollte. Stellen Sie seine Vermögensposition in beiden Fällen gegenüber und geben Sie eine Einschätzung ab. Bei b) hab ich keine Ahnung und bei a) vermute ich das ich Altkurs-Jungkurs BRV+1 rechnen muss. Aber sonst stehe ich auf dem SChlauch. Wenn mir jemand einen Anstoss geben würde oder sogar Lösungsvorschläge gibt wäre ich sehr dankbar. MFG Vilae |
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26.06.2013, 22:25 | Abakus | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Finanzmathematik Hallo, der Ausgabekurs sollte mal ins Spiel kommen. Wieviel ist das Bezugsrecht wert? Abakus |
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26.06.2013, 22:37 | Vilae | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das ist eine gute Frage :S Ich weiß nicht wie man es ausrechnet Die Formel ist: (Börsenkurs der alten Aktien - Bezugskurs)/(Bezugsverhältnis + 1) Aber wie bekomme ich den Bezugskurs und wie das Bezugsverhältnis raus |
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27.06.2013, 10:36 | Abakus | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Der Bezugskurs ist ja vermutlich der Ausgabekurs, denke ich. Und das Bezugsverhältnis ergibt sich aus dem Grundkapital. Dieses berechnet sich aus der Anzahl Aktien insgesamt mal dem Nennwert einer Aktie. Vor der Kapitalerhöhung gibt es also 12 Mio. / 5 viele Aktien, macht 2.400.000 Stück. Jetzt möchte man das Grundkapital um 6 Mio. erhöhen, also wieviele neue Aktien bräuchte das? Abakus |
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27.06.2013, 10:49 | adiutor62 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Vgl.: http://www.bankkaufmann.com/c-114-Das-Bezugsrecht.html http://www.topfox.ch/2009/08/11/beispiel...ng-bezugsrecht/ |
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