Lebesgue-Messbarkeit bestimmen |
| 25.11.2013, 20:57 | Chasu | Auf diesen Beitrag antworten » |
| Lebesgue-Messbarkeit bestimmen Hallo! Könnte mir jemand mit folgender Aufgabe helfen? Frage: Ist die folgende Funktion Lebesgue-messbar? Meine Ideen: Wie kann ich zuallererst mal erkennen, ob eine Funktion Lebesgue-messbar ist oder nicht? (Meine Vermutung ist: Ja, ist sie). Ich kenne für die Lebesgue-Messbarkeit aber noch nicht viele Kriterien. Oder ist die "allgemeine" Messbarkeit von Funktionen mit der Lebesgue-Messbarkeit gleichzusetzen? Das einzig bekannte Kriterium ist sonst nämlich im Grunde genommen das Carathéodory-Kriterium, aber kann man das hier überhaupt anwenden? Danke sehr. |
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| 25.11.2013, 21:55 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Jede stückweise stetige Funktion ist Lebesgue-messbar. Und ist sowohl auf sowie auch auf stetig - das genügt dann für die Messbarkeit von . |
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| 26.11.2013, 13:23 | Chasu | Auf diesen Beitrag antworten » |
Ok, dann war mein Gedanke ja schon mal richtig. Allerdings hatten wir diesen Zusammenhang in der Vorlesung noch nicht. Wir haben bisher nur bewiesen, dass stetige Funktionen Lebesgue-messbar sind. Kann ich das vielleicht auf stückweise stetige Funktionen übertragen? |
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| 26.11.2013, 14:01 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Ja klar: Du kannst zunächst nachweisen für eine Funktion , die auf einem Intervall definiert und stetig ist, dass messbar ist. Und eine stückweise stetige Funktion ist ja dann nix weiter als eine Summe solcher Funktionen plus evtl. ein paar Indikatorfunktionen für die Übergangsstellen zwischen offenen Intervallen. Und dass die Summe messbarer Funktionen messbar ist, dürfte dir ja geläufig sein. |
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| 26.11.2013, 19:33 | Chasu | Auf diesen Beitrag antworten » |
Alles klar danke. Dass g auf dem Intervall (a,b) messbar ist, ergibt sich ja dann aus dem Satz, dass stetige Funktionen Lebesgue-messbar sind. Dann bleibt ja nur noch die konstante Funktion 0 zu untersuchen. Allerdings gilt ja, dass konstante Funktionen sowieso messbar sind und somit auch die Zusammenführung der beiden Teilfunktionen. Ist dies dann im Großen und Ganzen schon der Beweis? |
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