Beweis Injektivität im Zusammenhang mit Kompositionen

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Andrej0071 Auf diesen Beitrag antworten »
Beweis Injektivität im Zusammenhang mit Kompositionen
Hallo,

folgende Aufgabenstellung:

Seien f: M --> N und g: L --> M Abbildungen. Zeigen Sie:
Ist f "kringel" g injektiv, so ist auch g injektiv.


Meine Lösung:

Sei f "kringel" g injektiv. Dann gilt:



Aufgrund der Abbildungseigenschaft von g gilt auch

Somit ist g injektiv.


In der Musterlösung steht ein ähnlicher, aber doch etwas anderer Beweis. Meine Frage ist nun, ob mein Beweis auch richtig wäre?

Grüße Augenzwinkern
Andrej
chrizke Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beweis Injektivität im Zusammenhang mit Kompositionen
Zitat:
Original von Andrej0071
Aufgrund der Abbildungseigenschaft von g gilt auch

Somit ist g injektiv.


Das musst du mal was genauer erklären, was für Abbildungseigenschaften von g meinst du hier? Außer dass gilt, ist ja erstmal nichts weiter gegeben.

Ohne genauere Erklärungen fällt deine Schlussfolgerung irgendwie vom Himmel...

Zudem musst du ja auch ausdrücklich die Injektivitätsbedingung zeigen:

Was du bis jetzt geschlussfolgert hast ist eher sowas wie:



Diese Schlussfolgerung ist zwar nicht verkehrt, aber auch nicht das was du zeigen sollst.
Andrej0071 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Außer dass gilt, ist ja erstmal nichts weiter gegeben.

Ohne genauere Erklärungen fällt deine Schlussfolgerung irgendwie vom Himmel...


Ich meinte die Tatsache, dass g eine Abbildung ist. Nach der Definition ist g damit linksvollständig und rechtseindeutig, d.h., dass jedem genau ein zugeordnet wird.

.... Unabhängig davon habe ich das jetzt auch gesehen, dass ich etwas gezeigt habe, was nicht zu zeigen war Hammer Hammer , ich starte mal Versuch Nr. 2 (will umbedingt einen Beweis, der von der Musterlösung abweicht):


Versuch Nr. 2:

Zu zeigen ist die Injektivität von g, also:

Da f "kringel" g injektiv ist, gilt per Definition der Injektivität (Quantoren lass ich jetzt mal weg):

Aufgrund der Abbildungseigenschaft von f (siehe oben) folgt unmittelbar .

Wir haben also gezeigt:




Grüße
chrizke Auf diesen Beitrag antworten »

Ja das sollte so stimmen. Aber dass es wirklich ein 'anderer' Beweis als der in der Musterlösung ist, glaube ich nicht –kenne deine Musterlösung ja auch nicht.

Anstatt



hast du



gezeigt.
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