Berechnung der Restschuld

Neue Frage »

TM Auf diesen Beitrag antworten »
Berechnung der Restschuld
Meine Frage:
Hallo Leute, mir geht es primär nur um die Frage hinsichtlich der Berechnung der Restschuld bei einer Annuitäten Schuld.

Die Formel ist ja (ich kann leider kein Latex Augenzwinkern )

K0 - ((A-i*Ko)* (q^n-1 -1)/ q^n -1

Mir geht um die Problematik des Einsetzens des n= Dauer in die Formel.
Beispieldauer => n=10 Jahre

Wenn ich Restschuld für das Vorletzte Jahr ausrechnen möchte, dann setze ich ja bei (q^n-1) -> 9 ein. Habe damit logischerweise ein q^9-1 -1 also zusammengefasst: q^8 -1.

Was ist aber, wenn ich die Schuld zu BEGINN des des vorletzten Jahres

Setze ich dann auch hier in das n der Formel 9 ein oder diesmal 8?

Meine eigenen Ideen habe ich so weit es geht eingebracht,
hoffe daher auf Hilfe smile

Beste Grüße!



Meine Ideen:
Ich denke mir, das zu Beginn des vorletzten Jahres das Ende Jahres vorher ist. Also Jahr 8.

Ich ging immer davon aus, dass die Formel mir die Werte vom ENDE des Jahres ausspuckt.
Für die Berechnung des vorletzten Jahres, gebe ich daher n=9 in die Formel ein.
Zu Beginn des vorletzten Jahres, ist ja das Ende des Jahres davor - also hier dann n=8.
Ist das so richtig?
Oder steckt da ein Denkfehler drin? smile
gast2207 Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Berechnung der Restschuld
Bei nachschüssiger Zahlung sieht es so aus:

Restschuld RS zu Beginn des 9. Jahres:



K=Anfangskapital
A=Annuität

Ich sehe das also genauso wie du: Beginn 9.Jahr = Ende 8.Jahr
mYthos Auf diesen Beitrag antworten »

Da es um den ZeitPUNKT geht, an welchem die Restschuld steht, so liegt jener am Beginn des vorletzten Jahres klarerweise 8 Jahre von heute entfernt.

mY+
Xando Auf diesen Beitrag antworten »

Gute Frage!

Muss mich im Moment auch damit außeinandersetzen.


Muss man denn dann nun in das q^n-1 als n 8 oder 9 einsetzen?
Also zu Beginn des vorletzten Jahres. Hätte jetzt auf q^8-1 getippt.
mYthos Auf diesen Beitrag antworten »

Nochmals, wie schon gesagt:
Bei nachschüssiger Annuität lautet die Beziehung



für die Restschuld RS am ENDE des n-ten Jahres.

Wenn nun RS zwei Jahre früher berechnet werden soll, ist doch anstatt n --> n-2 zu setzen, hier also 8, klar.

mY+
Neue Frage »
Antworten »



Verwandte Themen

Die Beliebtesten »
Die Größten »
Die Neuesten »