Zusammenhängende Räume |
17.04.2015, 16:48 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Zusammenhängende Räume und zwar versuche ich im Moment folgende Äquivalenzen zu Zeigen: Sei ein metrischer Raum. i) ist zusammenhängend ii) Ist offen und abgeschlossen, so ist oder iii) Jede stetige Funktion ist konstant, d.h. oder Erstmal i) ii): Ich soll also folgern können, dass die leere Menge und die Menge selbst die einzigen Teilmengen sind, die sowohl offen als auch abgeschlossen sind. Definition des Zusammenhangs in metrischen Räumen: offen, , oder Daraus folgt aber doch auch wieder das die jeweils andere Menge gleich X ist., da die Vereinigung der beiden Teilmengen X ergibt. Heisst z.B und . per Def. schon offen und natürlich auch abgeschlossen da für die A gilt: ist nun auch schon offen, sodass A abgeschlossen ist. Selbiges gilt auch für B. Aber wie schreibe ich die Implikation sinnvoll auf bzw genügt diese Formulierung? Vielen Dank schonmal im vorraus. mfg Ittum |
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17.04.2015, 16:56 | 10001000Nick1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Probier's mal mit einem Widerspruchsbeweis. ![]() Edit: Könnte einer der Moderatoren das Thema in die Hochschulmathematik verschieben? |
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17.04.2015, 17:09 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Okay, das versuche ich dann als nächstes ![]() Ps: Oh, hatte anscheinend aus Versehen Schulmathematik ausgewählt. Dies ist natürlich ein Fehler. mfg Ittum |
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18.04.2015, 12:19 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Nicht per Widerspruch, aber dennoch bewiesen? Seien offen und abgeschlossen mit und . Da X zusammenhängend oder . Falls , da . Falls , da . Somit sind in einem zusammenhängenden Raum die einzigen offenen und abgeschlossenen Teilmengen die leere Menge und die Menge X selbst. |
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18.04.2015, 12:49 | 10001000Nick1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
RE: Nicht per Widerspruch, aber dennoch bewiesen?
In der zweiten Aussage ist nur von einer einzigen Menge die Rede, du benutzt jetzt hier zwei verschiedene Mengen. OK, wir können es auch direkt beweisen (nicht durch Widerspruch). Ist eigentlich dasselbe. Du nimmst also eine Menge , die offen und abgeschlossen ist. Was kannst du dann über sagen? |
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18.04.2015, 14:07 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
RE: Nicht per Widerspruch, aber dennoch bewiesen? Wenn M sowohl offen als auch abgeschlossen ist, folgt aufgrund der Def. der Abgeschlossenheit das das komplement von M (also ) offen ist. |
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18.04.2015, 14:10 | 10001000Nick1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Genau ( ist sogar offen und abgeschlossen). Du hast jetzt also zwei offene und abgeschlossene Mengen und mit und . Und damit bist du schon fast fertig. ![]() |
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18.04.2015, 14:13 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Aaaaaaah, ja natürlich auch abgeschlossen. Der restliche Beweis dürfte doch dann quasi wie mein vorheriger Versuch ablaufen. Vielen Dank schonmal ![]() Ich melde ich bezüglich ii) -> iii) mal, wenn ich da ein paar Ansätze versucht habe. mfg Ittum |
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18.04.2015, 15:32 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Also: ich habe etwas Probleme damit einen Zusammenhang zwischen ii) und iii) aufzubauen. zwischen i) und iii) klappt dies schon eher, aber bei Kreisbeweisen muss ich ja nur von ii) ausgehend iii) zeigen können. Sei beliebige, stetige Funktion. So nun muss ich wohl mit der Stetigkeit argumentieren oder definieren ich meine Funktion vieleicht auf M und setze sie konstant und zeige mit ii) das M in diesem Fall nur X sein kann? |
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18.04.2015, 15:41 | 10001000Nick1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Nein; du musst hier nur Funktionen auf betrachten, nicht auf irgendeiner Teilmenge davon. Außerdem: Wie sollte das funktionieren? Natürlich kannst du auf jeder Teilmenge von eine konstante Funktion definieren, nicht nur auf selbst. Kennst du den Satz "Urbilder offener Mengen unter stetigen Abbildungen sind offen"? Den brauchst du hier. Und dann solltest du dir noch überlegen, welche Teilmengen von offen bzw. abgeschlossen sind (bezüglich der von induzierten Teilraumtopologie). |
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18.04.2015, 16:00 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Ja, jetzt wo du ihn erwähnst ist mir der Satz aus einem früheren Semester geläufig und sagt aus, wie du erwähnt hast, das die Stetigkeit von f äquivalent zur Offenheit des Urbildes jeder offenen Teilmenge des Zielbereiches ist. Vermutlich kann man die Aussage genauso mit Abgeschlossenheit verwenden. Die leere Menge, welche nunmal immer enthalten ist ist natürlich offen und abgeschlossen. udn die Punkte 0 bzw. 1 sollten doch nicht offen sein, da ich ja hier keine offen Kugel um sie legen kann und immernoch alle Punkte der Kugel in dem jeweiligen Punnkt sind. Allerdings müsste für den obigen Satz doch auch ein metrischer Raum sein (vielleicht mit der Trivialmetrik?) und somit eben genau auch widerum offen und abgeschlossen sein? edit: Absätze zur Übersichtlichkeit gemacht |
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18.04.2015, 16:13 | 10001000Nick1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Ja, kann man.
Dann nehmen wir mal die Menge . Die Kugel ist also keine Teilmenge von ? ![]() Eine Menge ist offen (in der Teilraumtopologie), wenn es eine offene Menge gibt mit (siehe Teilraumtopologie).
Man betrachtet da die Standardmetrik auf , eingeschränkt auf . |
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18.04.2015, 17:01 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Doch, da sie aus der Menge ja nur die 0 enthält und somit komplett enthalten ist. Die Aussage zur Teilraumtopologie ist mir überhaupt nicht geläufig (hatte bisher nicht viel Stoff bezüglich Topologie). Demnach wäre offen, da . ist daher abgeschlossen als in , allerdings sollte man für wirklich keine Kugel finden können, oder? da mein sein muss. X ist folglich auch offen (Offenheit des Urbildes) |
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18.04.2015, 17:05 | 10001000Nick1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Genauso wie bei der 0 kannst du r=1/2 nehmen. Bzw. ist . Damit erhalten wir also, dass und offen und abgeschlossen sind. Mit diesem Wissen kannst du jetzt versuchen, den Beweis zu führen. |
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18.04.2015, 17:58 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Sei Sei stetig. ist offen, da . ist offen, da . Da und abgeschlossen sind. Somit sind und offen und abgeschlossen. und ist offen und abgeschlossen. oder und oder Da für jede Menge Y eine Funktion existiert, falls Für , dass und für , dass Falls der Beweis so stimmt brauche ich nur noch ein Argument warum das jeweilige Urbild nicht gesamt X ist. |
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18.04.2015, 18:52 | 10001000Nick1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Das verstehe ich nicht; alles andere davor ist richtig.
![]() Eigentlich ist der Rest ganz einfach: Du weißt, dass
Jetzt müssen aber die beiden Urbilder disjunkt sein und zusätzlich muss gelten ... |
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18.04.2015, 20:13 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Wieso müssen die Urbilder denn disjunkt sein? Also wäre schön wenn sie es wären, aber ich sehe nicht warum sie es sein müssen. Wenn beide genau X wären, würde deren Vereinigung ja auch immernoch X sein. Tut mir wirklich leid, aber Topologie wurde bei uns sehr kurz gehalten und wird nun in anderen Veranstaltungen deutlich mehr vorausgesetzt als ich momentan beherrsche. Ich versuche ja wirklich alles nachzuvollziehen. |
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18.04.2015, 22:23 | 10001000Nick1 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Das hat nichts mit Topologie zu tun, sondern nur mit den Eigenschaften einer Funktion. ![]() enthält alle Elemente aus , die auf abgebildet werden; enthält alle Elemente aus , die auf abgebildet werden. Würden diese beiden Urbilder nicht disjunkt sein, gäbe es ein Element aus , das gleichzeitig auf und auf abgebildet wird. Das ist aber nicht möglich. |
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19.04.2015, 09:29 | Ittum | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||
Da hast du vollkommen Recht. Ich hatte an Surjektivität gedacht allerdings wäre dies natürlich wenn zwei Elemente das selbe Element treffen würden. Gut demnach weiss ich dann wie der Beweis geht. Vielen Dank für alle deine Geduld ![]() |
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