Auszahlung bei gemeinsamem Konto

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OfficerTOM Auf diesen Beitrag antworten »
Auszahlung bei gemeinsamem Konto
Meine Frage:
Annahme:
Zwei Geschäftspartner haben ein gemeinsames Firmenkonto (50% zu 50%).
Nun entnimmt Unternehmer A der Firma aus dem Lager Waren im Wert von 400 Euro für den eigenen Gebrauch. Er bietet Unternehmer B an, ihm 200 Euro vom privaten Geld zu geben. Damit A will er erreichen, dass B "ausgezahlt ist. Die Firma habe dann zwar 400 Euro Verlust, aber dieser Verlust wäre von beiden Unternehmern dann anteilig zu 50% getragen.
Unternehmer B ist damit nicht einverstanden und behauptet, dass ein Ausgleich nur dann stattfindet, wenn A an B 400 Euro vom privaten Geld bezahlt. Oder die 400 Euro wieder auf das Firmenkonto einzahlt, sodass die Firma gar keinen Verlust hat.
Wer hat nun Recht?


Meine Ideen:
Vorschlag Unternehmer A:
Firma gibt Waren ab an A im Wert von 400 Euro. A besitzt nun Waren im Wert von 400 Euro und zahlt an B 200 Euro. Die Schulden in Höhe von 400 Euro sind nun nicht mehr die alleinigen Schulden von A, sondern teilen sich auf zu 50%, sodass jeder nun Schulden in Höhe von 200 Euro an die Firma hat.
Vorschlag Unternehmer B:
A macht Schulden in Höhe von 400 Euro bei der Firma durch die Entnahme der Waren. Dies sind seine Schulden und belasten Unternehmer B nicht. A gibt nun 400 Euro an Unternehmer B von seinem privaten Geld und behält die Waren für sich. Nun haben sich die Schulden an die Firma auf je 200 Euro aufgeteilt. Unternehmer A hat Waren im Wert von 400 Euro. Unternehmer B hat Bargeld in Höhe von 400 Euro. Die Firma hat eine gesamtminus von 400 Euro.

Kann irgendjemand dieses Rätsel mathematisch auflösen?
albert1stein Auf diesen Beitrag antworten »

A ist vollkommen richtig! Immerhin gehören a 200 euro an der wanne und b 200 euro.

A kauft b seine wannenhälfte ab und b bekommt von a 200 euro in bar.

Die wanne hat zwar immer noch 400 euro wert aber a standen schon immer 200 zu undb hat er seine Hälfte abgekauft.

---------
Antwort A. Die Badewanne gehört beiden GS zusammen. Also haben A und B Anspruch auf je 200 Euro! Will einer von beiden diese Wanne haben muss er dem anderen seinen Teil abkaufen. In diesem Fall gibt A dem B 200 Euro. Die anderen 200 gehören A bereits.

Im anderen Fall, wenn A dem B 400 Euro gibt, macht A ordentlich Verlust. B erhält 400 Euro aber die "Schulden" sind immer noch da. Also hätte A für die Wanne faktisch 600 Euro bezahlt! 200 die ihm schon gehört haben aber immer noch auf dem Konto fehlen und 400 in Bar vom Privatvermögen an B abgegeben. Schwachsinn

EDIT(Helferlein): Nachtrag angefügt und Folgeposting gelöscht. Bitte bleib auch als Gast bei einem Namen.
OfficerTOM Auf diesen Beitrag antworten »

Gesetz dem Fall A sei richtig, dann bedeutet das also folgendes:

Die Firma hat 400 Euro ausgegeben und dafür 400 Euro als Gegenwert erhalten. Jetzt gehört niemandem irgendwas. Die Bilanz in der Firma ist ausgeglichen.
Entnimmt der A 400 Euro Warewert, hat er von seinem Teil der Firma 400 Euro entnommen. Dann müssen auch wieder 400 Euro von A zurückfließen, sonst hätte die Firma 400 Verlust, auf der Seite von A. Da der A jetzt die Ware im Wert von 400 Euro zuhause hat, müsste er doch die 400 Euro wieder in die Firma einzahlen, also 400 Euro vom Privatvermögen. Das hat er aber nicht vor. Somit stehen dem A 400 Euro weniger vom gemeinsamen Konto zu, als dem B. Nun möchte der B gleichziehen und auch 400 Euro haben. Das heißt er könnte vom Konto 400 Euro in Bar holen. Damit hätte der A 400 Euro vom Firmengeld in Form von Ware geholt und der B 400 Euro in Bar.
Das dürfte soweit noch einleuchten. Alternativ könnte der A jetzt seine Schulden an die Firma teilen, indem er 400 Euro an B bezahlt. Dann hätte die Firm immernoch 400 minus. Aber davon trägt dann der A und der B jeweils 200 Euro.
Das klingt für mich logischer.
Kann das auch jemand Mathematisch erklären?
Was stimmt den nun?
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