Logik: logische Äquivalenz - Bikonditional |
29.06.2015, 10:25 | Mathe-Physik-Freak | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||||
Logik: logische Äquivalenz - Bikonditional wir behandeln in der Schule das Thema Analysis I. Habe ein Problem mit der logischen Äquivalenz der Thread hier: matheboard.de/archive/499484/thread.html hat mir dabei nicht wirklich weitergeholfen. Wo genau liegt der Unterschied zwischen der logische Äquivalenz und dem Bikonditional? Mein Lehrer hatte folgendes an die Tafel geschrieben:
Also: Richtig? Dies würde jedoch bedeuten, dass ein Bikonditional immer wahr sein muss und eine logische Äquivalenz den Wahrheitswert W oder F annehmen kann. Dies widerspricht jedoch der Definition. Was ich außerdem nicht verstehe ist, wieso wir eindeutige Äquivalenzen, wie durch eine doppelte Negation ebenfalls mit schreiben. Also: Hoffentlich kann mir jmd helfen |
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29.06.2015, 13:45 | Huggy | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||||
RE: Logik: logische Äquivalenz - Bikonditional
Wenn dein Lehrer das so hingeschrieben hat, dann ist das grober Unfug. Er mag das Richtige gemeint haben, aber so verkürzt ist das falsch. Korrekt ist folgendes: Genau dann, wenn für zwei Aussagen und das Bikonditional allgemeingültig ist (= eine Tautologie ist), bezeichnen wir die Aussagen und als logisch äquivalent: . Eine (zusammengesetzte) Aussage wird als allgemeingültig (als Tautologie) bezeichnet, wenn bei jeder beliebigen Belegung der nicht näher spezifizierten Teilaussagen mit Wahrheitswerten die Gesamtaussage den Wahrheitswert hat. Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Teilaussagen inhaltlich wahr oder falsch sind. Gemäß dieser Definition darf man zur Prüfung der Allgemeingültigkeit den Teilaussagen auch inhaltlich falsche Wahrheitswerte geben. Das Bikonditional kann man, wie jede andere 2-stellige logische Verknüpfung, für beliebige Teilaussagen und hinschreiben. Über eine Wahrheitstabelle ist dann definiert, bei welchen Wahrheitswerten der Teilaussagen das Bikonditional (die Gesamtausage) den Wahrheitswert oder bekommt. Wenn keine der beiden Teilaussagen näher spezifiziert ist, kann das Bikonditional natürlich nicht allgemeingültig sein. Man braucht ja nur und unterschiedliche Wahrheitswerte zu geben und schon hat das Bikonditional den Wahrheitswert . Und dann können auch die Teilausagen und nicht logisch äquivalent sein. Damit das Bikonditional allgemeingültig ist, muss mindestens eine der beiden Teilausagen oder näher spezifiert sein. Es muss einen formalen Zusammenhang zwischen den beiden Teilaussagen geben. Beispiel 1: Das Bikonditional zwischen und ist jetzt: Dieses Bikonditional ist allgemeingültig. Egal, welchen Wahrheitswert man der einzigen unspezifizierten Aussage gibt, das Bikondional hat den Wahrheitswert . Also gilt gemäß obiger Definition Beispiel 2: Das Bikonditional zwischen und ist jetzt: Auch diese Bikonditional ist allgemeingültig. Also gilt: |
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29.06.2015, 14:14 | Mathe-Physik-Freak | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||||
RE: Logik: logische Äquivalenz - Bikonditional Wow, danke, dass du dir soviel Mühe gibst! Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe könnte man schreiben: Wenn immer wahr ist, dann gilt . Richtig? Also:
Aber man kann doch der logischen Äquivalenz auch den Wahrheitswert F zuordnen. Denn, man kann ja schließlich auch folgende Wahrheitstabellen notieren: Was grenzt denn jetzt den Bikonditional von der logischen Äquivalenz eindeutig ab? |
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29.06.2015, 15:49 | Dopap | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||||
das ist keine Wahrheitstabelle da die Äquivalenz keine Verknüpfung ist, also keine Funktion der Variablen A;B Die Äquivalenz ist eine Relation in A;B aber: man muss gut hinschauen ob nicht doch als Verknüpfung (Subjunktion (Implikation )) und als Bijunktion verwendet wird. Das ist nicht einheitlich geregelt. |
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29.06.2015, 16:36 | Huggy | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||||||
RE: Logik: logische Äquivalenz - Bikonditional
Ja, wenn man mit "immer wahr" allgemeingültig meint.
Damit habe ich Probleme. Wo steckt denn jetzt das allgemeingültig? Für die logische Äquivalenz zweier Aussagen genügt es nicht, dass das Bikonditional zwischen ihnen den Wahrheitswert hat. Sei: A: 2 + 2 = 4 B: Der 29.6.2015 ist ein Montag. Dann ist wahr. Trotzdem ist nicht wahr. Denn wenn man den Wahrheitswert gibt, obwohl das inhaltlich falsch ist, wird das Bikonditional falsch. Es würde auch dem gesunden Menschenverstand widerstreben, diese beiden Aussagen, zwischen denen keinerlei Verbindung besteht, als logisch äquivalent zu bezeichnen.
Diese Tabelle ergibt keinen Sinn, weil sie Aussagen und Symbole zweier verschiedener Sprachebenen miteinander vermengt. Man beginnt mit einer formalen Sprache, die man üblicherweise Objektsprache nennt. usw. sind dann Symbole dieser Objektsprache. usw. sind Aussagen dieser Objektsprache. Wenn man nun Aussagen über diese Objektsprache machen will, braucht man eine zweite Sprache. Man nennt das üblicherweise eine Metasprache. Meist wird man als Metasprache die Umgangssprache verwenden. Dass eine Aussage einer Objektsprache allgemeingültig ist, ist eine Aussage über diese Objektsprache und gehört damit selbst zu einer Metasprache. Nun kann man auch eine Metasprache wieder formalisieren und in ihr mit Symbolen hantieren anstatt mit der Umgangssprache. ist ein Symbol dieser Metasprache. Auch in dieser Metasprache kann man wahr und falsch über Symbole ausdrücken. Man kann diese Symbole aber nicht und nennen, weil diese Symbole schon in der Objektsprache benutzt werden. In deiner Tabelle wird nun und auf der linken Seite als Symbol der Objektsprache verwendet, auf der rechten Seite als Symbol der Metasprache. Das darf man nicht. Es ist in der formalen Logik eineTodsünde, verschiedene Sprachebenen zu vermengen. Viele Paradoxien beruhen auf einer solchen Vermengung. |
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