Ungleichungen mit zwei Variablen |
| 18.09.2015, 13:27 | petefete | Auf diesen Beitrag antworten » |
| Ungleichungen mit zwei Variablen Hallo, mir bereitet folgende Aufgabe Probleme: Dazu soll die Lösungsmenge gefunden werden. Meine Ideen: Ich habe absolut keine Ahnung. Das Problem scheint zu sein, das es keine lineare Ungleichung mit zwei Variablen ist, sondern eher eine Bruchungleichung. |
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| 18.09.2015, 13:37 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Die -Lösungsmenge von ist eine Teilmenge der -Ebene. Nun weiß ich nicht, in welcher Form du diese Lösungsmenge angeben sollst - vielleicht mit einer Skizze dieser Ebene, in der diese Lösungsfläche eingezeichnet ist?
Jedenfalls repräsentieren die , die die zugehörige Gleichung erfüllen, die Begrenzungskurven zwischen Lösungs- und Nichtlösungsgebiet der Ungleichung, d.h., diese Kurven solltest du einzeichnen und dir dann überlegen, welche der dadurch abgetrennten Flächen zur Ungleichungslösungsmenge gehören, und welche nicht. |
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| 18.09.2015, 13:46 | petefete | Auf diesen Beitrag antworten » |
Danke für die schnelle Antwort. Das bedeutet im Klartext, ich muss die Ungleichung nach x und y auflösen und die Kurve aus der resultierenden Gleichungen in die Skizze einzeichnen? Schön wäre es natürlich wenn ich das auch in einer nicht-grafischen Lösungsmenge angeben könnte. |
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| 18.09.2015, 13:50 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Naja, eine nichtgrafische Lösungsmenge wäre z.B. . Aber möglicherweise fühlt sich der Aufgabensteller etwas veralbert, wenn man diese Form der Lösungsdarstellung anbietet - vielleicht sollte man zumindest eine der beiden Variablen "freistellen".
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| 18.09.2015, 14:47 | petefete | Auf diesen Beitrag antworten » |
Okay, dann muss ich wohl damit leben. Ich habe hier noch eine zweite Aufgabe . Da bin ich jetzt so weit: Reicht es wenn ich jetzt sage die Lösungsmenge ist oder muss ich da zusätzlich irgendwas angeben mit b und x? |
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| 18.09.2015, 14:50 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » |
sind zwei reelle Parameter, ohne weitere Einschränkungen? Dann musst du für die Lösungsmenge zumindest die beiden Fälle und unterscheiden, den im Fall b=0 ist schließlich ganz Lösung, nicht nur wie im zweiten Fall. |
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| 18.09.2015, 14:55 | petefete | Auf diesen Beitrag antworten » |
Es gilt a,b sind ganze Zahlen. Okay die Unterscheidung ist nachvollziehbar. Wie würde ich das denn fomal als Lösungsmenge aufschreiben? |
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| 18.09.2015, 14:58 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Ja wie? Z.B. per Fallunterscheidung so: |
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