Mathematisch korrekte Schreibweise

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Rivago Auf diesen Beitrag antworten »
Mathematisch korrekte Schreibweise
Hallo smile

Wenn ich einen Winkel von habe und die Formel lautet , schreibt man dann oder

Ich denke Variante 2 ist richtig?
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Nur das zweite ist richtig, auch wenn alle Taschenrechner anderes behaupten.
Rivago Auf diesen Beitrag antworten »

Dankeschön smile Wink
Dopap Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Leopold
Nur das zweite ist richtig, auch wenn alle Taschenrechner anderes behaupten.


Mein TR erwartet eine physikalische Größe z.B. 24_arcmin.
Dazu stehen 6 Winkelmaße zur Verfügung.
Bei einer reinen Zahl entscheiden die eingestellten SystemFlags.
Leopold Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
besseres Original von Leopold
Nur das zweite ist richtig, auch wenn fast alle Taschenrechner anderes behaupten.
trexi Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Dopap
Zitat:
Original von Leopold
Nur das zweite ist richtig, auch wenn alle Taschenrechner anderes behaupten.


Mein TR erwartet eine physikalische Größe z.B. 24_arcmin.
Dazu stehen 6 Winkelmaße zur Verfügung.
Bei einer reinen Zahl entscheiden die eingestellten SystemFlags.


was für einen TR hast Du?

Gruß
 
 
Dopap Auf diesen Beitrag antworten »

HP 50g smile
trexi Auf diesen Beitrag antworten »

hmmm,
eigentlich denke ich dass mein TI 200 auch solche Eingabemöglichkeiten haben müsste.

Leider ist das über 400-seitige Handbuch (das man auch nur über Umwege bekommt) relativ schmal gestrickt.
90% davon beziehen sich aus Eingaberoutinen aus dem Berich der Mittelstufe, den Rest muss man sich wohl über Tutorials aus dem internet selbst beibringen.

Aber zum Thema: ich habe selbst schon oft erlebt, dass bei Klausuren die x-Achse beschriftet war [0..50].
Ob das jetzt in Grad oder im Bogenmaß gemeint war, war dem Prüfüngskandidaten wohl zur Wahl gestellt.
Gut, die Physiker rechnen meist im Bogenmaß, die Mathematiker im Gradmaß ... also konnte man sich meist denken was gemeint war ... eine klare Unterscheidung gab es aber selten.
Ich habe dann die (un) dankbare Aufgabe gegen solche inkorrekten oder uneindeutigen Fragestellungen in´s Feld zu ziehen.

Bevor ich mich mit dem Klassenlehrer, danach dem Fachbereichslehrer oder Zweitkorrektor, dem Rektor, dem Schulamt und letztendlich dem Verwaltungsgericht anlege ... muss ich natürlich absolut sicher sein, dass meine Aussage zumindest mathematisch ABSOLUT stimmt.

Und ehrlich gesagt: da habt Ihr mir schön öfters weitergeholfen als manche Anfrage an der Uni im FB Mathematik.
Gruß
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