DGL mit Fallunterscheidung |
09.07.2016, 12:17 | Dödö | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
DGL mit Fallunterscheidung Im ersten Schritt bestimme ich die Lösung der homogenen DGL: Sei wenn dann gibt's keine Probleme bei der Bestimmung der homogenen Lösung. Im Fall gilt: Im zweiten Fall taucht eine komplexe Lösung auf. Ich bin mir nicht sicher wie nun die imaginäre Einheit konkret unter der Wurzel auftaucht. Meine Idee für die Lösung ist: Für gilt: Dann lauten die Lösungen: und Dann lautet die homogene Lösung im Fall : Stimmt meine Rechnung soweit oder muss ich wegen der komplexen Lösung im Fall noch etwas beachten? Vielen Dank |
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09.07.2016, 13:28 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Sieht soweit ganz gut aus. Falls du wirklich alle Parameterfälle abdecken sollst, dann fehlt natürlich noch die Betrachtung des Falles , also , der ja ein paar andere Besonderheiten aufweist. |
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09.07.2016, 17:13 | Dödö | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Hallo Hal9000, stimmt den Fall habe ich komplett übersehen. Die konkrete Aufgabe lautet: Bestimme in Abhängigkeit von die Lösungen der Differentialgleichung Damit wird dann wohl auch eine vollständige Untersuchung gemeint sein. Zusammenfassung: 1.Fall: 2.Fall: 3.Fall: Die partikuläre Lösung müsste für alle Fälle die Selbe sein. Ich erhalte für die partikuläre Lösung: Die allgemeine Lösung für die jeweiligen Fälle ist dann Passt das nun? Viele Grüße und schönen Dank |
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11.07.2016, 13:30 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das ist falsch. Im Fall ist die homogene Lösung . Im Fall ist die homogene Lösung . |
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11.07.2016, 17:48 | Dödö | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Hallo, wie kommst du denn darauf? Wenn ist doch erstmal und damit Es gilt zudem das heißt und Wenn ich in für die und in für die -1 einsetze erhalte ich: und Dann müsste doch die Lösung lauten. Wo ist denn mein Denkfehler? Die partikuläre und damit der Rest der Aufgabe wurde korrekt berechnet? Vielen Dank |
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11.07.2016, 18:01 | Mathema | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das sind zwei verschiedene Fälle. In beiden Fällen hast du eine doppelte (reelle) Nullstelle. |
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11.07.2016, 18:41 | Dödö | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ok, jetzt habe ich es. Der Rest müsste dann wohl ok gehen. Vielen Dank |
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11.07.2016, 19:20 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Damit ist jetzt hoffentlich wirklich klar, was ich oben mit
gemeint habe. |
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