Lebesgue Integrierbarkeit

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yellowman Auf diesen Beitrag antworten »
Lebesgue Integrierbarkeit
Hallo, ich habe die Aufgabe:

a) und

b)

Prüfe ob Lebegue integrierbar ist und berechne gegebenfalls das Integral.


Meine Ideen:
a) Wenn ich das richtig sehe sieht das Integral folgendermaßen aus:



Wie man nun konkret zeigt das f Lebegue integrierbar ist weiß ich nicht. Die x und y Integration ist Riemann integrierbar da die Funktionen auf beschränkt und die Funktionen stetig sind und bilden eine Lebegue Nullmenge.
Bei der z-Integration lässt sich so allerdings nicht mehr argumentieren da wir dort ein uneigentliches Integral vorliegen haben. Wie stelle ich das an?

b) Das Integral lautet

Die beiden integrale sind Riemann integrierbar auf einem beschränkten Intervall. Zudem sind sie stetig und müssten damit Lebegue integrierbar sein.

Passt das und wie berechne ich das Integral?

Vielen Dank!!!
HAL 9000 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von yellowman
Die x und y Integration ist Riemann integrierbar da die Funktionen auf beschränkt und die Funktionen stetig sind und bilden eine Lebegue Nullmenge.

Wer oder was bildet hier eine Lebesgue-Nullmenge. Erstaunt1

Was z betrifft: Die uneigentliche Riemann-Integrierbarkeit lässt sich da leicht zeigen. Für nichtnegative Funktionen ist das hinreichend für Lebesgue-Integrierbarkeit - durch Aufteilung des Integrationsgebietes in positive und negative Achse lässt sich das bewerkstelligen.
yellowman Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo,

"Wer oder was bildet hier eine Lebesgue-Nullmenge."
Ich dachte das ich die Integrale und separat betrachten kann.
Die Funktion und die Funktion sind auf das Intervall beschränkt. und besitzen keine Unstetigkeitsstellen und damit müsste die Menge der Unstetigkeitsstellen die leere Menge sein. Die leere Menge besitzt doch Lebegue Maß Null da sie abzählbar ist. Ich hoffe das ich hier nicht vollständig unfung erzähle.

Hier muss noch gezeigt werden dass die z-Integration Lebegue integrierbar ist.

ist doch nicht prinzipiell nichtnegativ sondern kann negativ werden aufgrund des vor dem ? verwirrt

b) Hier hätte ich ebenfalls wie bei der a) argumentiert das und auf beschränkt und keine Unstetigkeitsstellen besitzen. Das heißt die Menge der Unstetigkeitsstellen ist die leere Menge und diese besitzt Lebegue Maß Null. Damit ist Riemann integrierbar und damit auch Lebegue integrierbar?

Ist der Satz mit der nichtnegativen Funktion + uneigentlich Riemann integrierbar und damit auch Lebegue integrierbar in allen Lebenslagen anwendbar indem der positive Teil der Funktion betrachtet wird und wie?

Vielen Dank!!!
HAL 9000 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von yellowman
und besitzen keine Unstetigkeitsstellen und damit müsste die Menge der Unstetigkeitsstellen die leere Menge sein. Die leere Menge besitzt doch Lebegue Maß Null da sie abzählbar ist. Ich hoffe das ich hier nicht vollständig unfung erzähle.

Hier nicht, aber oben in der dort getätigten grauenhaften Formulierungsvariante schon! Augenzwinkern

Zitat:
Original von yellowman
ist doch nicht prinzipiell nichtnegativ sondern kann negativ werden aufgrund des vor dem ? verwirrt

Wozu wohl habe ich das erzählt:

Zitat:
Original von HAL 9000
durch Aufteilung des Integrationsgebietes in positive und negative Achse lässt sich das bewerkstelligen.

Betrachte also und getrennt - wobei letzteres aus Symmetriegründen ausreichend dürfte.
yellowman Auf diesen Beitrag antworten »

Ich erhalte

Damit ist uneigentlich Riemann integrierbar und darauß folgt die Lebesgue Integrierbarkeit von .
Ich habe mich gestern Abend noch etwas weiter in das Thema eingelesen und habe den Ausdruck gefunden:

Lebegue integrierbar, wenn .

Angewendet auf Aufgabenteil a)





Damit müsste Lebesgue integrierbar sein.

Analog müsste das bei der b) laufen:





Hier ist es allerdings ziemlich witzlos da man direkt das Integral auswertet beim zeigen der Lebesgue Integrierbarkeit.

Ich habe also drei Möglichkeiten die Lebesgue Integrierbarkeit zu zeigen.

1) Ich zeige falls auf einem beschränkten Intervall definiert und die Menge der Unstetigkeitsstellen auf diesen Intervall bilden eine Lebesgue Nullmenge. Dann folgt darauß Riemann Integrabilität und somit Lebegue Integrabilität

2) Ich zeige für nichtnegative Funktionen das uneigentlich Riemann integrierbar ist.

3) Ich zeige

Ist 2 und 3 nicht in etwa das Gleiche?


Vielen Dank!!!
yellowman Auf diesen Beitrag antworten »

Sind meine Gedanken zu der Aufgabe aus meinen letzten Beitrag so korrekt? Dann kann hier dicht gemacht werden.

Vielen Dank!!!
 
 
HAL 9000 Auf diesen Beitrag antworten »

2) und 3) sind nicht das gleiche, allerdings taucht beides oft im Tandem in der Argumentation auf:

Das Lebesgue-Integral ist ja für beliebige messbare Funktionen genau dann definiert, wenn sowohl als auch existieren, dabei sind Positivteil sowie Negativteil von . In dem Fall ist dann als Integralwert ja definiert.

Die Existenz der beiden Integrale über Positiv- und Negativteil ist nun gleichbedeutend mit der Existenz des Integrals über .

Und für Positiv- wie Negativteil, beides nichtnegative Funktionen, greift nun wieder die obige Aussage hinsichtlich der uneigentlich riemannintegrierbaren nichtnegativen Funktionen.


Der Rest ist soweit Ok.
IfindU Auf diesen Beitrag antworten »

Vlt noch eine kurze Bemerkung zu 1).

Die Funktion ist auf einem beschränkten Intervall definiert, überall stetig aber nicht Lebesgue-integrierbar.

Die Funktion ist auf einem kompakten Intervall definiert, fast überall stetig, aber nicht Lebesgue-integrierbar.

Wenn man zusätzlich zum beschränkten Intervall auch beschränkte Funktion fordert, so stimmt 1) hingegen.
HAL 9000 Auf diesen Beitrag antworten »

Peinlich, 1) hatte ich mir überhaupt nicht angeschaut (bzw. das dort stehende "beschränkt" unbewusst auf die Funktion übertragen). Danke für die Anmerkung!
yellowman Auf diesen Beitrag antworten »

Danke,

1) dann werde ich das mit der Beschränktheit der Funktion noch berücksichtigen.
3) Ok, dass scheint also nur eine Abwandlung der eigentliche Aussage zu sein wo "nur" gefordert ist das oder existieren. Stattdessen zeigt man
Es gibt sicher Spezialfälle indem oder existieren aber nicht beide zugleich. Dann lässt sich mit wohl auch nicht mehr argumentieren?
Dann lässt sich über die Lebesgue Integrabilität nur eine Aussage treffen, wenn gilt, andernfalls lässt sich mit dem Ansatz keine Aussage treffen?

Vielen Dank!!!
HAL 9000 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von yellowman
Es gibt sicher Spezialfälle indem oder existieren aber nicht beide zugleich.

Denk mal nach: Bei vorausgesetzter Messbarkeit von f (ohne es immer extra zu erwähnen, gehe ich davon hier mal stets aus) ist in den Fällen dann immer . Augenzwinkern
yellowman Auf diesen Beitrag antworten »

Alles klar, vielen Dank für die Hilfe und bis zum nächsten mal.

Wink
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