Charakteristische Funktion der Randverteilung |
07.09.2016, 15:49 | StrunzMagi | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Charakteristische Funktion der Randverteilung Es sei X ein ZV auf dem Wahrscheinlichkeitsraum dann ist die zugehörige charakteristische Funktion Für Zufallsvektor setzt man Warum gilt: Ist ein Zufallsvektor, so gilt für die Randverteilung : (an j-te Stelle ist das ) Besitzt X eine gemeinsame Dichte so lässt sich die Rand-Dichte als schreiben. Schaue ich mir die linke Seite an: mit Wobei ich nun beim nächsten Schritt noch nicht die Rechtfertigung habe um Fubini anzuwenden, denn der Integrand ist ja komplex also nicht positiv. Wenn deine W-Dichtefunktion auf ganz IR definiert und dort stetig ist, so ist sie aber insbesondere Riemann-integrierbar und daraus folgt die beschränkheit der Dichte. Aber sonst weiß ich nicht wie ich im Integranden die Dichte abschätzen soll.. aber mit und nicht mit Einser? |
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07.09.2016, 16:01 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
So ist es ja auch richtig, d.h., tatsächlich mit Nullen statt mit Einsen. Möglicherweise liegt eine Verwechslung mit erzeugenden Funktionen vor. |
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07.09.2016, 16:59 | StrunzMagi | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Okay, dann hat sich der Professor wohl verschrieben. Es stellt sich aber noch die Frage warum Fubini gerechtfertig ist. Ich komme da volkommen durcheinander (wegen den anderen Integralen) was ich genau zuzeigen habe, dass es so ausschaut wie hier https://de.wikipedia.org/wiki/Satz_von_F...ini-Tonelli.29: Hier muss ich also mehrmals vertauschen - angefangen mit und : ZZ.: ist integrabel bezüglich D.h. Da die Dichte sowieso positiv ist und das Integral auch dachte ich: D.h. schonmal ich kann vertauschen die letzten beiden Integrationen: Aber sonst kann ich ja nicht die Randdichte erreichen beim abschätzen? |
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07.09.2016, 17:19 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich weiß jetzt nicht, wo du da ein Problem siehst: Es ist , und ist der Betrag integrierbar, dann sind es auch Real- und Imaginärteil bzw. auch jeweils Positiv- und Negativteil davon (sofern Messbarkeit erfüllt ist). Auf die letzteren kann man sowieso dann Fubini anwenden, und am Ende wieder alles zusammensetzen. |
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07.09.2016, 17:53 | StrunzMagi | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich verstehe nicht was deine Abschätzung mit dem Anwenden von Fubini zu tun hat. Es geht mir konkret um die Gleichheit: Du zeigst Um das das Argument mit Positivteil und Negativteil anzwenden braucht man doch auch Voraussetzungen - bekannt unter dem Satz von Tonelli. |
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07.09.2016, 17:55 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Das hatte ich eigentlich versucht zu beschreiben... war wohl nicht genug.
Welche denn noch außer Messbarkeit und Existenz des Integral des Betrages? Soweit ich weiß keine weiteren. Und zur Existenz des Integral des Betrages habe ich doch was geschrieben! |
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08.09.2016, 08:56 | StrunzMagi | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Genau die Existenz des Integral des Betrages ist mir nicht ganz klar geworden. Man kann eigentlich genauso sagen man möchte die Integration bezüglich und die Integration bezüglich des Produktmaßes vertauschen. Demnach ist zuzeigen, dass integrabel ist bezüglich des Produktmaßes D.h. ist zuzeigen. Das gilt da: Kann man das so machen? LG, MaGii |
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08.09.2016, 09:42 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Zum wiederholten Male - warum sträubst du dich so beharrlich gegen die folgende einfache Variante: Ist hinsichtlich des Produktmaßes integrierbar, d.h. , und ist zudem messbar, dann ist der Satz von Fubini (also nicht nur Fubini-Tonelli) auf direkt anwendbar! D.h., beliebige Vertauschung der Integrationsreihenfolge usw., alles was du brauchst! Und für mit dann ist diese Voraussetzung nun mal erfüllt, und zwar mit . Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was du da noch so rumgrübelst. |
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08.09.2016, 17:54 | StrunzMagi | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ich habe Schwierigkeiten, weil man da inneinander tauscht, also das wird nicht mit den gesamten Produktmaß getauscht sondern nur mit und der Rest bleibt stehen. Ich versuche mich noch einmal zu erklären mit der Voraussetzung, die wir aufgeschrieben haben bei Fubini: gilt wenn f messbar ist und wenn: integrabel bezüglich des Produktmaßes und hier wäre dann |f|:= und P_1 gleich das lebesguemaß und P_2 gleich das Lebesguemaß Und genau das habe ich im letzten Beitrag gemacht. LG, MaGi |
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08.09.2016, 18:09 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ja wenn du dir Sorgen machst, ob der für ein Produktmaß mit zwei Faktoren formulierte Fubini auch für beliebig endlich viele Faktoren gültig ist, dann musst du eben noch ein paar Korollare beweisen. Ist mir aber zu todlangweilig. |
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09.09.2016, 09:52 | StrunzMagi | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Zu dem Thema werd ich mich noch etwas schlau lesen, danke für die Tipps. LG, MaGi |
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