Wann müssen die Integralgrenzen angepasst werden?

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Sarah2015 Auf diesen Beitrag antworten »
Wann müssen die Integralgrenzen angepasst werden?
Meine Frage:
Hallo liebe Community,

folgendes Integral möchte ich lösen:
mit und .


Meine Ideen:
Dieses Integral entspricht
.
Setze
.
Dann haben wir
.
Dann ergibt sich für das Integral
, was einfach zu lösen ist.

Meine Frage: Müssen da jetzt die Integralgrenzen angepasst werden?
Ich denke eigentlich nicht, weil wir ja den Term hinter d im Intergral unverändert lassen insofern, dass wir ihn nur anders hinschreiben und entsprechend das unter dem Integral anpassen.

Danke&Gruß
HAL 9000 Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Wann müssen die Integralgrenzen angepasst werden?
Zitat:
Original von Sarah2015
Meine Frage: Müssen da jetzt die Integralgrenzen angepasst werden?

Na selbstverständlich müssen sie das!

Zitat:
Original von Sarah2015
Ich denke eigentlich nicht, weil wir ja den Term hinter d im Intergral unverändert lassen insofern, dass wir ihn nur anders hinschreiben und entsprechend das unter dem Integral anpassen.

Das hat doch nicht im geringsten damit zu tun, dass die y-Grenzen der Transformation zu entsprechenden u-Grenzen unterzogen werden müssen. unglücklich

Zum Vergleich kannst du ja mit "unveränderten" Grenzen ausrechnen, da muss dasselbe rauskommen. Augenzwinkern
Sarah2015 Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Wann müssen die Integralgrenzen angepasst werden?
Danke für die Hilfe! Habe es jetzt verstanden smile
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