Wann müssen die Integralgrenzen angepasst werden? |
| 19.09.2016, 20:55 | Sarah2015 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
| Wann müssen die Integralgrenzen angepasst werden? Hallo liebe Community, folgendes Integral möchte ich lösen: mit und . Meine Ideen: Dieses Integral entspricht . Setze . Dann haben wir . Dann ergibt sich für das Integral , was einfach zu lösen ist. Meine Frage: Müssen da jetzt die Integralgrenzen angepasst werden? Ich denke eigentlich nicht, weil wir ja den Term hinter d im Intergral unverändert lassen insofern, dass wir ihn nur anders hinschreiben und entsprechend das unter dem Integral anpassen. Danke&Gruß |
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| 19.09.2016, 21:01 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
RE: Wann müssen die Integralgrenzen angepasst werden?
Na selbstverständlich müssen sie das!
Das hat doch nicht im geringsten damit zu tun, dass die y-Grenzen der Transformation zu entsprechenden u-Grenzen unterzogen werden müssen.
Zum Vergleich kannst du ja mit "unveränderten" Grenzen ausrechnen, da muss dasselbe rauskommen.
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| 19.09.2016, 21:27 | Sarah2015 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
| RE: Wann müssen die Integralgrenzen angepasst werden? Danke für die Hilfe! Habe es jetzt verstanden
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