Messbarkeit bzgl. Bildmaß

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mathe_ersti_d Auf diesen Beitrag antworten »
Messbarkeit bzgl. Bildmaß
Meine Frage:
Hallo,

in Analysis III haben wir folgende Aufgabe gestellt bekommen:

Sei äußeres Maß auf , und . Ist -messbar, so ist auch
-messbar (Bildmaß) und es gilt, wenn eines der Integrale existiert,


Meine Ideen:
Die Gleichheit der Integrale konnte ich bereits zeigen, indem ich den Beweis erst für Treppenfunktionen führte und alle andere Funktionen dann durch diese approximierte.

Mein Problem liegt in der Messbarkeitsaussage. Ich denke, dass die Messbarkeit nach Carathéodory gemeint ist. Wenn ich stumpf die Definition einsetze, komme ich zu folgender zu zeigenen Aussage



Diese macht für mich aber keinen Sinn, da Teilmenge von und Teilmenge der reellen Zahlen ist und damit nicht geschnitten werden kann.

Sieht jemand meinen Fehler?

EDIT: bitte nach Hochschulmathematik > Analysis verschieben Hammer
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