Folgerungen aus Differenzierbarkeit |
| 21.01.2017, 16:30 | Störtebeker | Auf diesen Beitrag antworten » |
| Folgerungen aus Differenzierbarkeit Hi, wir haben gegeben, dass ein offenes Intervall ist mit . Nun betrachtet man mit die Funktionen: mit mit . Jetzt bezeichnet man noch als linksseitige und als rechtsseitige Ableitung von in . Nun soll man zeigen, dass wen differenzierbar in ist, gilt. Meine Ideen: Ich wüsste hier mathematisch nicht ganz wie ich das zeigen soll. Aus den Definitionen von und geht ja schon hervor, dass sie im Punkt gleich sind. Folgt daraus nicht automatisch, dass deren Ableitung an diesem Punkt auch identisch ist? Wenn nicht, mit welchem Satz sollte ich dies beweisen könnten? |
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