Stetigkeit und der Graph eines Operators

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Approxx Auf diesen Beitrag antworten »
Stetigkeit und der Graph eines Operators
Sei definiert durch . Die Vectorräume und sind mit der Supremum Norm ausgestattet.

-Zeigen Sie, dass der Graph von abgeschlossen ist.
Muss ich zeigen, dass das Komplement der Menge G(T) offen ist, um die Abgeschlossenheit zu zeigen?

-Zeigen Sie, dass nicht stetig ist.
Hier fällt mir leider kein Gegenbeispiel ein
10001000Nick1 Auf diesen Beitrag antworten »

Willkommen im Matheboard! smile

Abgeschlossenheit eines Unterraums von einem Banachraum bedeutet: Wenn eine konvergente Folge mit Folgengliedern in ist, dann liegt auch der Grenzwert in .

Für Graphen bedeutet das folgendes: Seien Banachräume, ein Unterraum und ein linearer Operator. Der Graph von ist .

Falls abgeschlossen ist, liegt der Grenzwert jeder konvergenten Folge (mit Folgengliedern in ) in .

Die Folge konvergiert genau dann, wenn die beiden Folgen und konvergieren (in bzw. in ).


Zusammengefasst bedeutet das: Um die Abgeschlossenheit von zu beweisen, musst zu zeigen:
Wenn eine Folge in ist, sodass und beide konvergieren, dann gilt und .


Überlege dir jetzt, was das für deinen Operator bedeutet. (Hier ist .) Tipp: Konvergenz bezüglich der Supremumsnorm ist dasselbe wie gleichmäßige Konvergenz.
Approxx Auf diesen Beitrag antworten »

Vielen Dank für deine ausführliche Erklärung!

Beweis zur ersten Teilaufgabe:

Sei eine Folge in , sodass und in bzw. konvengieren dann gilt:

- geht für n gegen unendlich gegen Null (der Ausdruck ist wohldefiniert, da x,x_n stetig auf einem Kompakten Intervall sind und somit beschränkt sind)

- für n gegen unendlich erhalten wir wobei a die Nullfunktion ist

Ist das soweit korrekt?

Für die zweite Teilaufgabe muss ich ein Beispiel finden, dass folgende Eigenschaft nicht erfüllt

10001000Nick1 Auf diesen Beitrag antworten »

Ich verstehe nicht wirklich, was du da zeigen willst. verwirrt
Z.B. macht das hier:
Zitat:
Original von Approxx
-

wenig Sinn.
Und was soll das sein?

Vielleicht ein Vorschlag: Wir nennen hier (wie meistens üblich) die Funktionen bzw. und die Argumente . Das sollte helfen, einige Verwechslungen zu vermeiden.
Die Supremumsnorm einer Funktion ist .

Es seien also die , und die Folge gleichmäßig konvergent gegen .
Zusätzlich konvergiere auch die Folge gleichmäßig gegen eine Funktion .

Zu zeigen ist jetzt und .

Irgendeine Idee? Vielleicht kennst du irgendwelche Sätze zur gleichmäßigen Konvergenz differenzierbarer Funktionen.

Um die Stetigkeit kümmern wir uns danach.
Approxx Auf diesen Beitrag antworten »

....Stimmt, da bin ich mit den Bezeichnungen durcheinander gekommen.

Ich kenne keine Sätze zur gleichmäßigen Konvergenz differenzierbarer Funktionen.

Das Aufgabenblatt beinhaltet Themen zur Funktionalanalysis die wir in der Vorlesung nicht besprochen haben, da diese ausgefallen ist. Ich bin davon ausgegangen, dass ich mit meinem Vorwissen die Aufgaben eventuell lösen könnte, scheint aber nicht der Fall zu sein.

Bei den von mir betrachtet Räumen handelt es sich doch um normierte Banachräume, d.h. Eigenschaften wie Stetigkeit, Beschränkt etc. sind äquivalent.
Wenn ich ein Gegenbsp. finde, hätte ich die zweite Teilaufgabe gelöst oder ich hier auch einen Denkfehler?
10001000Nick1 Auf diesen Beitrag antworten »

Ich dachte da an folgendes:
Wenn die alle differenzierbar sind und punktweise gegen konvergieren, und die Folge der Ableitungen konvergieren gleichmäßig gegen , dann ist differenzierbar und . (D.h. die Ableitung der Grenzfunktion ist der Grenzwert der Ableitungen.)

Zitat:
Original von Approxx
Bei den von mir betrachtet Räumen handelt es sich doch um normierte Banachräume, d.h. Eigenschaften wie Stetigkeit, Beschränkt etc. sind äquivalent.

ist versehen mit der Supremumsnorm kein Banachraum (d.h. nicht vollständig). Das brauchst du aber auch gar nicht: Ein linearer Operator zwischen zwei normierten Räumen ist genau dann stetig, wenn er beschränkt ist, ja.

Um die Beschränktheit zu widerlegen, musst du zeigen, dass es kein gibt, sodass für alle gilt: . (D.h. darf nicht von abhängen.)

Dazu kannst du z.B. eine Folge differenzierbarer Funktionen angeben mit für alle und .

Du brauchst also nicht "ein Gegenbeispiel", sondern eine Folge von Funktionen.
 
 
Approxx Auf diesen Beitrag antworten »

Danke für deine Hilfe.

Ich konnte beide Aufgaben lösen. Als Funktionsfolge hatte ich gewählt um zu zeigen, dass der Operator nicht beschränkt ist und somit nicht stetig ist.
10001000Nick1 Auf diesen Beitrag antworten »

Ja, passt so. Freude

Ein anderes mögliches Beispiel wäre .

Übrigens: Wenn man mit der Norm (und weiterhin mit der Supremumsnorm) ausstatten würde, wäre beschränkt (wegen ) und damit stetig.
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