Rechtseindeutigkeit |
07.11.2017, 18:54 | mojili | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Rechtseindeutigkeit Sei R Teilmenge von A kreuz B. Rechtseindeutigkeit bedeutet ja, dass jedes a von A nur einmal im kartesischen Produkt (a,b) Element von A kreuz B vorkommen darf. Also es existiert kein (a, b1) Element R und (a, b2) Element R, falls b1 und b2 nicht gleich sind. Frage: Heißt das auch, dass jedes a aus A einmal in einem kartesischen Produkt (a,b) vorkommen muss oder ist es auch erlaubt, dass ein a gar nicht vorkommt, ist es dann immer noch rechtseindeutig? Meine Ideen: Beispiel: A = {a.b.c,d} B = {e,f,g} R Teilmenge von A kreuz B mit R := { (a,e), (b,e), (c,g)} Ist hier in diesem Fall R rechtseindeutig? Zwar kommt jedes Element von A höchstens einmal in den kartesischen Produkten vor, doch das Element d von A kommt gar nicht vor. Ist R dann trotzdem rechtseindeutig? |
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07.11.2017, 23:51 | zweiundvierzig | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
RE: Rechtseindeutigkeit
Nein, das ist nicht gefordert. Diese Eigenschaft nennt man Linkstotalität.
Ja. Eine linkstotale Relation, die auch rechtseindeutig ist, ist dasselbe wie eine Funktion. |
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08.11.2017, 12:28 | mojili | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
RE: Rechtseindeutigkeit Danke für die Erklärung! |
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