Wohldefiniertheit von Operatoren

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Gast0412 Auf diesen Beitrag antworten »
Wohldefiniertheit von Operatoren
Meine Frage:
Es wird ein Operator der Kardinalzahlen wie folgt definiert:

[latex] |X| \cdot |Y| = | X \times Y | [\latex]

Nun soll man beweisen, dass diese Operation wohldefiniert ist. Weiß jemand, wie das gehen könnte? Danke im Voraus!

Meine Ideen:
Ich glaube man muss zeigen, dass | X x Y | = | X' x Y' |, wobei X~X' und Y~Y'. Dabei gilt X~X' gdw. |X| = |X'|.

Ich bin mir jetzt nicht sicher: Soll man dafür eine bijektive Abbildung konstruieren? Falls ja, welche könnte man denn nehmen?
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Wohldefiniert bedeutet im Zusammenhang mit Äquivalenzklassen immer, dass das Ergebnis der bezüglich Repräsentanten definierten Operation nicht von der Wahl der Repräsentanten abhängig ist.

Also richtig, für und muss

sein. Hierbei sind beliebig anzunehmen, d.h. über diese soll sonst nichts weiteres bekannt sein.

Gesucht ist demnach eine Bijektion
,
wobei wir wissen, dass es Bijektionen

und

gibt.

Nun kann man sich für eine möglichst einfache Konstruktion überlegen, und dann schaut man, ob die sich invertieren lässt, also ob sich die Gleichung

nach und lösen lässt. Dann muss ja injektiv sein, wenn das geht.
Gast0412 Auf diesen Beitrag antworten »

Cool, danke für die Antwort! Also so in etwa?

Aus f(x, y) = f(x2, y2) folgt (x', y') = (x'2, y'2)

Die letzte Gleichung gilt genau dann, wenn

x' = x'2 und y' = y'2,

was laut Voraussetzung äquivalent ist zu

f1(x) = f1(x2) und f2(y) = f2(y2)

Da f1 und f2 bijektiv sind, erhalten wir

x = x2 und y = y2. Folglich ist f injektiv.


f ist surjektiv, da es für jedes (x', y') ein x€(X × Y) gibt, nämlich
(x, y) = (x', y'). Somit ist f auch surjektiv.

f ist bijektiv und somit gilt |X × Y| = |X' × Y'|, was zu beweisen war.


Ist das richtig? Danke im Voraus!
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Zur Injektivität. Ja, aber die Konstruktion

darfst du nicht unterschlagen.

Alternativ lässt sich auch eine Linksinverse angeben, das ist aber dasselbe in Grün. Sei die Projektion auf die erste Komponente, dann ist

und daher

Für analog. Eine Linksinverse ist daher gegeben gemäß


Zur Surjektivität. Das geht so nicht. Zu ist mindestens ein gesucht mit . Jetzt wieder die Konstruktion einsetzen, das ergibt

also

und
.
Man findet und .

Stattdessen hätte man alternativ überprüfen können, ob die Linksinverse auch eine Rechtsinverse ist. Das ist auch dieses Mal aber wieder dasselbe in Grün.
Gast0412 Auf diesen Beitrag antworten »

Okay, habe es jetzt endlich verstanden, vielen Dank!!!!! smile
Gast0412 Auf diesen Beitrag antworten »

Nur noch eine Frage: Zu zeigen, dass die folgende Operation wohldefiniert ist, wäre doch eigentlich das Gleiche, oder:




(mit )


Man würde wieder von zwei bijektiven Funtkionen f(x) = x' und g(y) = y' ausgehen, und dann zeigen, dass die konstruierte Funktion h(x, y) = (f(x), g(y)) = (x', y') bijektiv ist, oder?
 
 
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Nee, da kommen ja keine Produktmengen vor, also keine Paare.

Die Aussage heißt, es gibt eine Bijektion . Gegeben sind wieder und .

Dass und ist, wird vorausgesetzt.

Bei der Konstruktion bietet sich eine Fallunterscheidung an:

Diese Fallunterscheidung lässt sich immer treffen, da laut Voraussetzung ist.

Mir erscheint diese Konstruktion auch natürlich, weil ich dieses Muster aus der Programmierung her kenne. In strengen Programmiersprachen, z.B. Rust, gibt es struct (Produkt von Datentypen) und enum (disjunkte Vereinigung von Datentypen). Datentypen sind so etwas ähnliches wie Mengen. Bei struct lassen sich die Komponenten ansprechen, das entspricht der Projektion. Eine enum wird stattdessen mit einer Fallunterscheidung (match) behandelt, das Tag dient dazu die Fälle disjunkt zu machen.
Gast0412 Auf diesen Beitrag antworten »

Ahhhh, ja, das ergibt Sinn, danke! Dann verlangt die Aufgabe nach einer Fallunterscheidung, richtig? Und wow, du weißt ne Menge; sobald es ums Programmieren geht, bin ich leider raus ...

Letzte Frage, versprochen.

Es soll noch gezeigt werden, dass die folgende Operation wohldefiniert ist:




Kann ich dafür nicht einfach



setzen und dann so vorgehen wie bei der ersten Aufgabe dieses Typs?
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Nee, allein schon nicht weil der Ausdruck nur für Zahlen definiert ist. Mit ist gemeint, die Menge aller Abbildungen . Gesucht ist eine Bijektion

Gegeben sind Bijektionen und .

Jetzt hat man ein mit . Wie wird daraus ein mit unter Zuhilfenahme von ?
Gast0412 Auf diesen Beitrag antworten »

Okay, danke für den Hinweis! Habe jetzt



Zur Injektivität: blablabla

Zur Surjektivität: [...] Folglich gibt es zu jedem ein , und zwar .

Somit ist F bijektiv ... .


So in etwa?
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Fast. Die Angabe

ist hier wegen Bijektivität gewissermaßen korrekt, allerdings hilft uns das nicht weiter. Die rechte Seite sollte in die Form gebracht werden.

Gehen wir mal von aus. Die Gleichung lässt sich umformen zu . Substitution liefert dann . Wendet man nun auf beide Seiten der Gleichung an, dann ergibt sich

bzw.

Demnach ist
Gast0412 Auf diesen Beitrag antworten »

Ahh, okay ... Danke!

Würde ich dann die Injektivität so beweisen?

Es sei F(f*) = F(f). Wir zeigen, dass f = f*

F(f*) = F(f)

f1 o f* o f2^(-1) = f1 o f o f2^(-1) | f1^(-1)(...)

f* o f2^(-1) = f o f2^(-1) | da ja f2^(-1) = y

f*(y) = f(y),


folglich ist F injektiv?
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Ja.

Kleines Nitpicking noch: Die Rechtskürzbarkeit,
für surjektives ,
würde ich in einen Hilfssatz verpacken, dann muss man das nicht immer extra begründen.
Gast0412 Auf diesen Beitrag antworten »

Okay, vielen, vielen Dank!!!!!! Gott
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