Beweis und Darstellung von Kartesischen Produkten

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lubar Auf diesen Beitrag antworten »
Beweis und Darstellung von Kartesischen Produkten
Meine Frage:
(Da ich hier im Forum nicht mit der Latex Implementierung zurechtkomme muss ich das leider alle ausschreiben.)

Gegeben seien Mengen X und Y mit Teilmengen M von X und N von Y. Das kartesische Produkt M x N fassen wir als Teilmenge der Grundmenge X x Y auf. Zeigen sie dass im allgemeinen:
(M x N)(als komplement) ungleich M(komplement) x N(komplement)

Finden sie eine korrekte Darstellung von (M x N)(komplement) als Vereinigung von kartesischen Produkten von M, N sowie ihren Komplementen und beweisen sie diese.

Meine Ideen:
Also ich werde meine Ansätze jetzt mal einzeln durchgehen:

Ich hab verstanden das das Komplement eines Kartesischen Produkts ungleich dem Kartesischen Produkt von zwei Komplementen ist.

Die einzige Darstellungsmethode die mir für ein Kartesisches Produkt einfällt ist eine Tabelle.


Nun zu den Problemen:

Ich weiß nicht genau wie ich den Beweis angehe mit dem ich zeige das die zwei Kartesischen Produkte nicht das gleiche sind. Wäre also gut wenn mir den vielleicht jemand vormachen kann damit ich die Möglichkeit hätte diesen Nachzuvollziehen

Ich weiß nicht genau wie ich das Kartesische Produkt von den zwei Mengen darstellen soll wenn die Mengen nicht definiert sind wie in diesem Fall und wie ich das Komplement zeige und beweise.


Wäre Nett wenn mir jemand damit helfen könnte.
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RE: Beweis und Darstellung von Kartesischen Produkten
Gib ein Beispiel an, bei dem ist. Mehr ist da nicht zu tun.
lubar Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Beweis und Darstellung von Kartesischen Produkten
Echt das reicht da schon?
Ich hab immer das Gefühl das es alles kompliziert sein muss
Danke Big Laugh
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RE: Beweis und Darstellung von Kartesischen Produkten
Es erledigt zumindest den ersten Teil der Aufgabe. Für
Zitat:
Finden sie eine korrekte Darstellung von (M x N)(komplement) als Vereinigung von kartesischen Produkten

muss man die Darstellung finden und auch allgemein deren Korrektheit beweisen. Beispiel taugen als Gegenbeweis aber nie als Beweis.
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