Ableitbarkeit in alle Richtungen

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KoenigVonAugsburg Auf diesen Beitrag antworten »
Ableitbarkeit in alle Richtungen
Hallo,

ich habe paar Fragen zu der folgenden Aufgabe:



Für die a) dachte ich mir:
Es gibt zwei Nullfolgen, mit: und
Dann gilt für den Grenzwert:
und
Daraus folgt: , somit ist f unstetig in (0,0). Kann man das so ungefähr aufschreiben?

Bei der b) habe ich auch eine Frage:
Sei
Die Einheitsvektoren im seien für . Es gilt:

Laut Funktionsdefinition gilt für :

und für
, da und von einander verschieden sind.

Jetzt soll ich aber zeigen dass ALLE Richtungsableitungen existieren, also auch solche:
so, dass v1 und v2 beide von Null verschieden sind.
Wenn ich die oberen Fälle ausschließe, dann wären v1 und v2 von einander verschieden.
Und die Ableitung existiert nur dann, wenn mein Differenzenquotient im Zählen eine 0 hat, denn eine 1 im Zähler würde Unendlichkeit bedeuten. Und eine Null bekomme ich laut Definition nur, wenn und das lässt sich sicherlich für die meisten (v1,v2) durchsetzen, aber es lässt sich doch bestimmt eine Kombination von v1 und v2 finden, so dass v_1 = v_2^2. Wo ist der Fehler in meiner Überlegung.

Danke für die Hilfe

KvA
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RE: Ableitbarkeit in alle Richtungen
geht schon, und es ist dann im allgemeinen , also . Der Punkt ist, dass h gegen Null geht, also veränderlich ist. Deswegen steht im Zähler des Differenzenquotienten fast immer Null
Ulrich Ruhnau Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Ableitbarkeit in alle Richtungen
Zitat:
ausgebessertes Original von KoenigVonAugsburg

, da und von einander verschieden sind.

... , aber es lässt sich doch bestimmt eine Kombination von und finden, so dass . Wo ist der Fehler in meiner Überlegung?


Nun, ein Problem bestünde, wenn , aber hier haben wir vorliegen und das ist unproblematisch.
URL Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Ableitbarkeit in alle Richtungen
Der Richtungsvektor ist gegeben. Dann kann die Beziehung nur für genau ein gelten.
KoenigVonAugsburg Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Ableitbarkeit in alle Richtungen
Zitat:
Original von URL
Der Richtungsvektor ist gegeben. Dann kann die Beziehung nur für genau ein gelten.

Verstehe ich das richtig. Es ist egal welches v1 und v2 ich habe, denn da h gegen 0 konvergiert existiert ein , sodass , aber für alle h, sodass gilt .
Daraus folgt dann: für alle v1,v2

Und v = (0,0) geht aus dem Grund nicht weil das kein Richtungsvektor ist, richtig?

Danke für die Antworten.
Ulrich Ruhnau Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Ableitbarkeit in alle Richtungen
Zitat:
Original von KoenigVonAugsburg
Verstehe ich das richtig. Es ist egal welches v1 und v2 ich habe, denn da h gegen 0 konvergiert existiert ein , sodass , aber für alle h, sodass gilt .
Daraus folgt dann: für alle v1,v2

Und v = (0,0) geht aus dem Grund nicht weil das kein Richtungsvektor ist, richtig?

Danke für die Antworten.

Meine Verbesserung:
Für alle und die ich habe, existiert ein , sodass , aber für alle h für die gilt gilt außerdem.

Letzteres wäre wegen eine Bedingung für gewesen. Da diese Bedingung bei der Limesbildung nicht erfüllt werden wird, ist . Ursprünglich hast Du Dich für den Fall interessiert. Aber mit undist fürnunmehrund deswegen.
 
 
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RE: Ableitbarkeit in alle Richtungen
Zitat:
Original von KoenigVonAugsburg
Verstehe ich das richtig. Es ist egal welches v1 und v2 ich habe, denn da h gegen 0 konvergiert existiert ein , sodass ,

So ein gibt es im Fall nicht. Da war meine Ausführung wohl missverständlich geschockt
Richtig ist folgendes: Wegen ist äquivalent zu und diese Gleichung ist für höchstens ein erfüllt. Für alle anderen ist dann also .
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