Abschätzung der Faltung |
20.11.2020, 15:43 | asd123 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Abschätzung der Faltung Stimmt diese Aussage überhaupt? Es gilt Sei für und sonst. Dann ist die zu beweisende Ungleichung für ja Die rechte Seite ist beschränkt, die linke Seite divergiert. |
||||
20.11.2020, 15:57 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Da liegst du schon falsch - anscheinend verwechselst du das Faltungsintegral für Dichten mit dem von Verteilungsfunktionen: Tatsächlich ist was z.B. für absolutstetige Verteilungen dann bedeutet, aber (*) ist natürlich auch für andere erklärt. Da im vorliegenden Fall auf eingeschränkt sind, kann man (*) für auch gleich als schreiben. |
||||
21.11.2020, 09:10 | asd123 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Ist im Punkt b) einfach nur gemeint ? Wie schätze ich denn in a) das Faltungsintegral ab, damit ich auf die gewünschte Ungleichung komme? Ich weiß, dass Verteilungsfunktionen nicht größer als 1 werden, aber hilft das hier weiter? |
||||
21.11.2020, 09:43 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Wie wäre es mit "Monotonie"? Aufgrund der Monotonie von gilt für alle und , und daher auch |
||||
21.11.2020, 10:27 | asd123 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Achso ja stimmt Verwendest du beim letzten = Zeichen, dass G(0)=0? Stimmt mein Teil für b), also für die probabilistische Methode? Und in c) hat man dann einfach ? |
||||
21.11.2020, 10:36 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Dreimal Ja. |
||||
Anzeige | ||||
|
|
Verwandte Themen
Die Beliebtesten » |
Die Größten » |
|
Die Neuesten » |
|