Beweis zu Urbildern einer Abbildung |
09.03.2022, 21:36 | MB02 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Beweis zu Urbildern einer Abbildung Der Beweis und meine Frage sind im Anhang. Meine Ideen: / |
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10.03.2022, 09:00 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Ich verstehe deine ganze Beweismethodik nicht: Warum gehst du von der Behauptung aus und versuchst durch irgendwelche Implikationen, daraus was zu folgern? Was soll das beweistechnisch bringen? Wenn schon, dann müssten das Äquivalenzen sein, um es gebrauchen zu können. Anmerkung: Der erste Teil gilt für jede Abbildung . Die Surjektivität von wird nur für den zweiten Teil benötigt. |
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13.03.2022, 15:14 | Finn_ | Auf diesen Beitrag antworten » |
Erwähnen kann ich noch die nachstehende, ein wenig alternative Vorgehensweise, bei der man das gewünschte Resultat als kurze Folgerung aus allgemeinen Regeln erhält. Für eine Abbildung definiert man die Bild-Operation explizit als und die Urbild-Operation explizit als Man kann bzw. muss nun zeigen, dass die folgenden Regeln in allgemeiner Weise herrschen: 1. und 2. und 3. 4. Die 1. Regel macht zu einem sogenannten kovarianten Funktor, die 2. Regel macht zu einem kontravarianten Funktor. Man spricht vom powerset functor, das nur nebenbei. Für uns sind hier lediglich die Regeln 1. und 3. relevant. Eine Surjektion besitzt immer mindestens eine Rechtsinverse so dass gilt. Infolge gilt Das heißt, ist mithin eine Rechtsinverse von Somit ist in der 3. Regel rechtskürzbar, womit man erhält, anders ausgedrückt für alle was zu zeigen war. |
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