Vollständige Induktion

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franzqwer1 Auf diesen Beitrag antworten »
Vollständige Induktion
Es gibt ja die Rechtsbegriffe des Ersten Versäumnisurteils und des Zweiten Versäumnisurteils.

Wenn für das Zweite Versäumnisurteil die gleiche Rechtslage wie für das Erste Versäumnisurteil gelten würde,
dann könnte die Prozessverschleppung beliebig lange fortgesetzt werden.

Wie beweist man dies mittels vollständiger Induktion?
IfindU Auf diesen Beitrag antworten »
RE: Vollständige Induktion
Ich glaube hier laufen recht wenig Juristen rum. Was flixes googlen geliefert hat, vereinfacht für den hier relevanten Teil (soewit ichs verstehe):
- Erstes Versäumnis ist ein (Nicht-)erschienen und man kann Einspruch dagegen erheben.
- Wenn Einspruch erhoben und versäumt wird, wird ein zweites Versäumnisurteil verhängt, wo kein Einspruch mehr möglich ist.

D.h. wäre es die gleiche Rechtsgrundlage, könnte man Termin versäumen, gegen Versäumnis Einspruch erheben, Versäumnis kassieren wegen nicht-erscheinen im Versäumnis Termin und dagegen Einspruch erheben und das bis ins Unendliche fortsetzen.

Ist das eine faire Zusammenfassung?
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