Gefälle über Sinus berechnen |
31.08.2023, 08:19 | MMchen60 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Gefälle über Sinus berechnen ich habe eine Frage zu einer Teilaufgabe aus dem Matheabi, siehe Anhang. Es geht hier um das Gefälle eines Steigrohres. Die Zahlen sind hier ohne Bedeutung. Die Lösung des Kultusministeriums berechnet das Gefälle über den Sinus. Ich bin aber der Auffassung, dass dies doch wie bei Geraden auch über zu erfolgen hat, oder? Vielen Dank für Antwort. |
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31.08.2023, 08:24 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Das gesamte Umfeld der Aufgabe ist nicht bekannt. Mit deinem Fragment läßt sich die Frage nicht beantworten. |
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31.08.2023, 09:01 | klauss | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
RE: Gefälle über Sinus berechnen Wahrscheinlich dies: Jahrgang 2023 Wahlteil Analysis Aufgabe 2 |
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31.08.2023, 14:29 | Leopold | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Danke für den Link. Die dort angegebene Lösung arbeitet mit einem Steigungsdreieck. Vom Sinus sehe ich da nichts. Ich weiß nicht, worauf sich MMchen60 bezieht. |
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31.08.2023, 15:56 | nichteuerernst | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Wenn man den Höhenunterschied und die waagerechte Entfernung gegeben hat, nimmt man den Tangens. Wenn man die tatsächliche Länge des Rohres und den Höhenunterschied hat, nimmt man den Sinus. Man kann natürlich trotzdem in beiden Fällen auch mit der jeweils anderen Winkelfunktion (oder auch mit dem Kosinus) arbeiten, wenn man die fehlende dritte Seite (unnötigerweise) mit dem Satz des Pythagoras ausgerechnet hat. |
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31.08.2023, 17:27 | MMchen60 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Glaube kaum, dass man zur Beantwortung diesen ganzen Text benötigt, siehe Anhang. VG Meinolf |
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31.08.2023, 17:28 | MMchen60 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Danke, aber was nimmt man, wenn beides gegeben ist? |
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01.09.2023, 02:00 | klauss | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Diese Aussage halte ich im Allgemeinen für unqualifiziert. Es gibt genügend Prüfungen, deren Teilaufgaben aufeinander aufbauen, weshalb sich für einen Fragesteller das eigenmächtige Unterschlagen von Informationen nicht geziemt. Das bestätigt sich hier im Besonderen, da gemäß Volltext die Funktion zunächst nur den Straßenverlauf als Projektion in die x-y-Ebene beschreibt, während die Höhe in z-Richtung erst mit Teil c) eingeführt wird. Zur Berechnung des Gefälles werden dann in der Lösung die Projektionspunkte und in der x-y-Ebene herangezogen, weshalb deren Abstand dem horizontalen Abstand der dreidimensionalen Landschaftspunkte entspricht. Die Musterlösung verwendet also tatsächlich den Tangens. Würde man mit den räumlichen Punkten rechnen, hätte man und käme z. B. mit auf dasselbe Ergebnis. |
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01.09.2023, 07:45 | MMchen60 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
OK, danke, ich entschuldige mich in aller Form. Hätte die Musterlösung das gleich in vektorieller Form vorgenommen, wäre es mir früher klar gewesen. Nochmals danke für deine ausführlichere Darstellung. MM |
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01.09.2023, 21:40 | klauss | Auf diesen Beitrag antworten » | ||
Danke für die Bestätigung des Lernerfolgs. Da bin ich ja beruhigt, dass die pointierte Wortwahl nicht zu provokant war. |
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