Elementare Ungleichung zur bedingten Wahrscheinlichkeit

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Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »
Elementare Ungleichung zur bedingten Wahrscheinlichkeit
Ist die Ungleichung



allgemeingültig? Ich wollte mich überzeugen, ob die Regel



zulässig ist, weil sie sich analog zur logischen Regel



verhält.
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Bezüglich der disjunkten Zerlegung



setzt man sowie und rechnet damit unschwer nach, dass







Vor uns liegt nun also die Ungleichung



mit und Diese beschränkt sich auf weil es sich bei allen um Wahrscheinlichkeiten handelt.

Im Fall trivialisiert sich die Ungleichung. Es gelte also . Man betrachte nun die Funktion



Die Ungleichung lässt sich diesbezüglich in die Form bringen. Mit einem CAS prüft man kurz ab, dass die partiellen Ableitungen von nach dem Vereinfachen keine Minuszeichen mehr enthalten, also nichtnegativ sind.

Satz. Es seien und sei differenzierbar auf dem Gebiet Mit sei gemeint. Ist jede partielle Ableitung von nichtnegativ, dann ist monoton steigend, das heißt, aus folgt

Beweisskizze. Man betrachte einen Treppenweg von nach das soll heißen, einen Weg aus Abschnitten, auf denen immer nur eine Komponente (in positive Richtung) variiert. Auf dem Weg steigt monoton im jeweiligen Abschnitt, da die entsprechende partielle Ableitung nichtnegativ ist.
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Ähm, mir ist jetzt noch aufgefallen, dass in dieser Überlegung per se vorausgesetzt werden muss, weil die bedingten Wahrscheinlichkeiten sonst nicht definiert wären. Insbesondere dürfen weder gleich noch disjunkt sein.
HAL 9000 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Finn_
Ähm, mir ist jetzt noch aufgefallen, dass in dieser Überlegung per se vorausgesetzt werden muss, weil die bedingten Wahrscheinlichkeiten sonst nicht definiert wären.

Zunächst mal richtig. Dennoch gelten deine Gleichungen







auch im Fall für beliebige , im Fall für beliebige und im Fall für beliebige , sofern stets erfüllt ist. Insofern musst du insgesamt dann doch nur fordern .

Zitat:
Original von Finn_
Insbesondere dürfen weder gleich noch disjunkt sein.

Diese Forderungen sind damit hinfällig.


P.S.: Man kann ein wenig Schreibarbeit sparen, wenn man statt mit über für für die Funktion argumentiert.
Finn_ Auf diesen Beitrag antworten »

Ah, super. Eine "Algebraisierung" der Problemstellung unternahm ich bereits damals, habe die dann aber nicht weiter verfolgt. Auf diese Ungleichung hat mich erst o4-mini gebracht, wogegen sich o3-mini und Gemini 2.5 pro noch in Trugschlüsse verhaspelten. Allerdings hat es mir daraufhin ausschweifend Dinge erzählt. Der Ansatz zur Bestätigung der algebraischen Ungleichung ist mir daraufhin glücklicherweise selbst eingefallen.

In einer heiteren Runde hat nun jemand mit Zugriff auf die Bezahlversion mal die Problemstellung an o3 verfüttert. Dieses spuckte nach 3m 49s und mehrmaliger Nutzung von Python (wohl zur erfolglosen Suche nach Gegenbeispielen) den folgenden idealen Beweis (Link auf den Originaltext) aus, der auf höhere Konzepte gänzlich verzichtet:

Zur Kurzschrift für sowie für betrachte man




wobei die Dreierschnitte paarweise disjunkt sind. Diesbezüglich gilt also



Die Ungleichung multipliziert man mit den Nennern und bringt alles auf eine Seite. Nach dem Ausmultiplizieren und Kürzen bleiben keine Terme mit Minuszeichen mehr übrig, analog zu meiner vorherigen Argumentation. In den Worten der KI: Jeder einzelne Summand ist ein Produkt nicht-negativer Wahrscheinlichkeiten, folglich ist ihre Summe ebenfalls nicht-negativ.

Also stellt sich die Einsortierung in Schulmathematik doch als die richtige heraus.
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