Elementare Ungleichung zur bedingten Wahrscheinlichkeit |
| 28.09.2023, 12:43 | Finn_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
| Elementare Ungleichung zur bedingten Wahrscheinlichkeit allgemeingültig? Ich wollte mich überzeugen, ob die Regel zulässig ist, weil sie sich analog zur logischen Regel verhält. |
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| 17.04.2025, 06:55 | Finn_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Bezüglich der disjunkten Zerlegung setzt man sowie und rechnet damit unschwer nach, dass Vor uns liegt nun also die Ungleichung mit und Diese beschränkt sich auf weil es sich bei allen um Wahrscheinlichkeiten handelt. Im Fall trivialisiert sich die Ungleichung. Es gelte also . Man betrachte nun die Funktion Die Ungleichung lässt sich diesbezüglich in die Form bringen. Mit einem CAS prüft man kurz ab, dass die partiellen Ableitungen von nach dem Vereinfachen keine Minuszeichen mehr enthalten, also nichtnegativ sind. Satz. Es seien und sei differenzierbar auf dem Gebiet Mit sei gemeint. Ist jede partielle Ableitung von nichtnegativ, dann ist monoton steigend, das heißt, aus folgt Beweisskizze. Man betrachte einen Treppenweg von nach das soll heißen, einen Weg aus Abschnitten, auf denen immer nur eine Komponente (in positive Richtung) variiert. Auf dem Weg steigt monoton im jeweiligen Abschnitt, da die entsprechende partielle Ableitung nichtnegativ ist. |
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| 17.04.2025, 08:00 | Finn_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ähm, mir ist jetzt noch aufgefallen, dass in dieser Überlegung per se vorausgesetzt werden muss, weil die bedingten Wahrscheinlichkeiten sonst nicht definiert wären. Insbesondere dürfen weder gleich noch disjunkt sein. |
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| 17.04.2025, 08:59 | HAL 9000 | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Zunächst mal richtig. Dennoch gelten deine Gleichungen auch im Fall für beliebige , im Fall für beliebige und im Fall für beliebige , sofern stets erfüllt ist. Insofern musst du insgesamt dann doch nur fordern .
Diese Forderungen sind damit hinfällig. P.S.: Man kann ein wenig Schreibarbeit sparen, wenn man statt mit über für für die Funktion argumentiert. |
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| 23.04.2025, 18:18 | Finn_ | Auf diesen Beitrag antworten » | ||||
Ah, super. Eine "Algebraisierung" der Problemstellung unternahm ich bereits damals, habe die dann aber nicht weiter verfolgt. Auf diese Ungleichung hat mich erst o4-mini gebracht, wogegen sich o3-mini und Gemini 2.5 pro noch in Trugschlüsse verhaspelten. Allerdings hat es mir daraufhin ausschweifend Dinge erzählt. Der Ansatz zur Bestätigung der algebraischen Ungleichung ist mir daraufhin glücklicherweise selbst eingefallen. In einer heiteren Runde hat nun jemand mit Zugriff auf die Bezahlversion mal die Problemstellung an o3 verfüttert. Dieses spuckte nach 3m 49s und mehrmaliger Nutzung von Python (wohl zur erfolglosen Suche nach Gegenbeispielen) den folgenden idealen Beweis (Link auf den Originaltext) aus, der auf höhere Konzepte gänzlich verzichtet: Zur Kurzschrift für sowie für betrachte man wobei die Dreierschnitte paarweise disjunkt sind. Diesbezüglich gilt also Die Ungleichung multipliziert man mit den Nennern und bringt alles auf eine Seite. Nach dem Ausmultiplizieren und Kürzen bleiben keine Terme mit Minuszeichen mehr übrig, analog zu meiner vorherigen Argumentation. In den Worten der KI: Jeder einzelne Summand ist ein Produkt nicht-negativer Wahrscheinlichkeiten, folglich ist ihre Summe ebenfalls nicht-negativ. Also stellt sich die Einsortierung in Schulmathematik doch als die richtige heraus. |
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