Urheberrecht

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ButterHörnchen Auf diesen Beitrag antworten »
Urheberrecht
Meine Frage:
Hallo Leute,
ich erstelle zur Zeit eine Aufgabensammlung zur vollständigen Induktion und bin auf das Problem des Urheberrechts gestoßen. Natürlich denke ich mir die meisten Aufgaben nicht selber aus, sondern suche diese Hauptsächlich im Internet oder in Lehrbüchern. Meine Frage ist jetzt, kann ich guten Gewissens die Formeln die dort stehen einfach übernehmen oder muss ich die Websites und Bücher aus denen ich die Formel habe, ins Literaturverzeichnis schreiben? Und um es genauer zu beschreiben, ich rede nur von der Formel, nicht davon, dass ich die Aufgabe einfach abschreibe.( wobei bei Induktionsaufgaben sowieso nicht viele Formulierungen möglich sind)

Ich gebe mal ein Beispiel: Auf
https://de.wikibooks.org/wiki/Aufgabensammlung_Mathematik:_Vollständige_Induktion
habe ich die Formel
gefunden und würde diese gerne in meine Aufgabensammlung hinzufügen. Muss ich jetzt wikibooks als Urheber erwähnen? Weil es nicht wirklich klar ist, ob die Formel nicht irgendwo anders zu finden ist.

Zweites Beispiel: Ich bin auf
https://mo.mathematik.uni-stuttgart.de/inhalt/aufgabe/aufgabe852/
auf die Ungleichung (und weitere Ergebnisse)

als Autoren sind dort Künzer/Martin/Nebe. Muss ich diese also als Urheber nennen oder kann ich einfach die Ungleichung übernehmen?

Also im Grunde geht es darum, ob jemand ein Urheberrecht auf die Formel hat.
Vielen Dank

Meine Ideen:
.
Elvis Auf diesen Beitrag antworten »

Zu deinem Privatvergnügen darfst du alles sammeln. Bevor du deine Sammlung oder Teile davon in irgendeiner Form veröffentlichst, musst du das jeweils anzuwendende Copyright beachten. Also schon beim Sammeln die Quellen sorgfältig notieren und im Zweifel deine Anwältin fragen.
Soweit ich weiß, sind einfache Formeln nicht geschützt, Aufgaben in denen etwas Kreativität enthalten ist, sind geschützt. Wenn du das Urheberrecht nicht verletzen willst, wird deine Sammlung also sehr kurz oder sehr langweilig.
Ich glaube auch nicht, dass es stets genügt, die Quelle anzugeben. Bei allem, was interessant ist, musst du die Genehmigung des Rechteinhabers einholen, bevor du es weitergibst.
ButterHörnchen Auf diesen Beitrag antworten »

Hallo Elvis,
vielen Dank für deine Antwort. Ich habe diese Frage ChatGPT gestellt und das hat er mir gesagt: ACHTUNG NICHTS OFFIZIELLES.

ChatGPT:

Die Nutzung mathematischer Ideen und Formeln im Zusammenhang mit dem Urheberrecht hat einige Besonderheiten:

### Mathematische Ideen und Formeln

1. **Ideen und Konzepte**: Grundlegende mathematische Ideen und Konzepte sind nicht urheberrechtlich geschützt. Das bedeutet, dass niemand das exklusive Recht auf die Verwendung einer mathematischen Idee, eines Konzepts oder einer Formel hat. Diese gehören zur Gemeinfreiheit.

2. **Formeln und Theoreme**: Mathematische Formeln, Theoreme und Algorithmen können frei verwendet werden. Sie sind als solche nicht urheberrechtlich geschützt, auch wenn sie in einem urheberrechtlich geschützten Werk veröffentlicht wurden.

3. **Darstellung und Erklärung**: Der spezifische Text, der zur Erklärung einer Formel oder eines Theorems verwendet wird, kann urheberrechtlich geschützt sein. Das bedeutet, dass man die Erklärung eines Autors nicht einfach wörtlich kopieren darf, ohne die Quelle anzugeben.

### Praktische Anwendung

- **Nutzung der Formel**: Du kannst jede mathematische Formel oder jedes Theorem in deiner Aufgabensammlung nutzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen. Formeln und Theoreme als solche sind frei zugänglich.
- **Eigene Darstellung**: Erkläre und beschreibe die Formel oder das Theorem in eigenen Worten. Du kannst das Konzept verwenden, aber die spezifische Formulierung sollte von dir stammen, wenn sie aus einem urheberrechtlich geschützten Werk übernommen wird.
- **Zitate und Referenzen**: Wenn du eine bestimmte Herleitung, Erklärung oder Beispiel aus einem Buch oder einer Website übernimmst, zitiere die Quelle korrekt.

### Beispiel

Angenommen, du möchtest die Ungleichung \(\sum_{k = 0}^n k^m \leq \frac{(n+1)^{m+1}}{m+1}\) in deiner Aufgabensammlung nutzen.

- **Formel nutzen**: Du kannst die Formel frei verwenden, da Formeln nicht urheberrechtlich geschützt sind.
- **Eigene Erklärungen**: Schreibe eine eigene Erklärung oder Herleitung der Formel, um sicherzustellen, dass du den urheberrechtlich geschützten Text nicht kopierst.
- **Referenzieren**: Falls du eine Erklärung oder Herleitung aus einem spezifischen Buch oder Artikel übernommen hast, zitiere diese Quelle.

### Zusammenfassung

Du kannst mathematische Ideen und Formeln frei verwenden und in deine Aufgabensammlung aufnehmen. Achte darauf, bei der Übernahme von Texten zur Erklärung oder Herleitung solcher Formeln die Urheberrechte zu respektieren, indem du diese Texte entweder in eigenen Worten darstellst oder die Originalquelle korrekt zitierst. Dies stellt sicher, dass du die rechtlichen Vorgaben einhältst und gleichzeitig die wissenschaftliche Praxis des korrekten Zitierens einhältst.
Telefonmann1 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von ButterHörnchen
Achte darauf, bei der Übernahme von Texten zur Erklärung oder Herleitung solcher Formeln die Urheberrechte zu respektieren, indem du diese Texte entweder in eigenen Worten darstellst oder die Originalquelle korrekt zitierst. Dies stellt sicher, dass du die rechtlichen Vorgaben einhältst und gleichzeitig die wissenschaftliche Praxis des korrekten Zitierens einhältst.

Eben: Ein guter Quellennachweis ist die beste Grundlage für den erhofften Erfolg mit der eigenen Arbeit. Du möchtest doch sicher auch gerne zitiert werden, wenn du mal einen tollen Einfall hast?
Fazit. Ein Literaturverzeichnis ist eh schnell erstellt und sichert dir die nötige Sicherheit.
Mach es besser, wie so manche PolitikerIn mit Plagiatsdoktortitel.
HAL 9000 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von Telefonmann1
Mach es besser, wie so manche PolitikerIn mit Plagiatsdoktortitel.

Das Komma in diesem Satz ergibt eine erhebliche Sinnverschiebung. Augenzwinkern
Telefonmann1 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von HAL 9000
Das Komma in diesem Satz ergibt eine erhebliche Sinnverschiebung. Augenzwinkern

Dann passt es Big Laugh
Ausgeschrieben also:
Mach es nicht so wie so manche PolitikerIn mit Plagiatsdoktortitel.
 
 
Elvis Auf diesen Beitrag antworten »

Das Wort "kopieren" tritt in diesen Beiträgen öfter auf. Nach meiner Meinung darf man "abschreiben", wenn man die Quelle angibt, man darf aber nicht Teile von Büchern (Cover, Zeichnungen, Textteile,...) ohne ausdrückliche Genehmigung des Urheberrechtsinhabers (Autor, Verlag,...) fotografieren, scannen oder sonstwie vervielfältigen.
ButterHörnchen Auf diesen Beitrag antworten »

@Telefonmann1

Ich gebe dir da Recht, natürlich sollte man immer die Quellen angeben. Das Problem ist aber, das die Lehrbücher selbst nicht angeben, woher sie bestimmte Aufgaben her haben. Des Weiteren finde ich auch viele Aufgaben im Internet und wenn ich jede dubiose Seite in Literaturverzeichnis angebe, von denen ja auch nicht klar ist, ob sie die Urheber sind, habe ich als Quellen Seiten wie Wikipedia oder Gutefragen.de oder ander.

Und nochmal um das ganze etwas genauer zu beschreiben. Ich suche im Internet und Lehrbüchern nur die Formeln, die man mit Induktion beweisen kann. Ich schreibe nirgendwo etwas ab, sondern verfasse eigenständig die Aufgabenstellung und Beweise das ganze auch selber. Das einzige was ich übernehme, ist die Formel ( Bsp. Formel für endliche Produkte, Summen, Teilbarkeiten usw.). Alles andere verfasse ich selber.
willyengland Auf diesen Beitrag antworten »

Wenn du keine seriöse Quelle in einem Buch oder Zeitschrift findest, kannst du auch "Quelle/Urheber unbekannt" schreiben.
Ich kenne es so, dass dann am Anfang steht, "man habe sich Mühe gegeben, die Quellen zu finden. Wenn sich jemand übergangen fühlt, möge er sich melden."
Telefonmann1 Auf diesen Beitrag antworten »

Zitat:
Original von ButterHörnchen
Das Problem ist aber, das die Lehrbücher selbst nicht angeben, woher sie bestimmte Aufgaben her haben.

In so einem Fall würde ich persönlich einfach das Lehrbuch angeben, damit bei den Lesern, die sich damit auskennen kein "Stirnrunzeln" entsteht.

Bei Wikipedia und guteFrage.de kannst du ja auch die Haupt-URL als Gesamtquelle angeben, ohne eine konkrete Seite, die sich ja auch immer mal ändern kann. Gerade bei Wikipedia und Wikimedia gibt es sehr weitreichende Rechte für die Verwendung in eigenen Arbeiten, ähnlich der GPL bei Softwarequelltexten.

Der Sinn eines Literaturverzeichnis ist meiner Meinung nach nicht die mathematische Korrektheit der Angaben mit präziser Angabe des Absatzes, sondern vielmehr die generelle Berücksichtigung gewisser Persönlichkeitsrechte. Du kannst deshalb in Grenzfällen auch eine allgemein gehaltene Beschreibung abgeben, um in einer Folgeauflage (so es eine geben sollte) nachbessern und nachreichen zu können.

Just my 2 Cent. Ich bin kein Anwalt.
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