Äquivalenzprinzip |
| 02.11.2004, 18:03 | Kira 007 | Auf diesen Beitrag antworten » |
| Äquivalenzprinzip funktioniert. Beispiel Ein selbständiger Handwerkmeister zahlt bei einer Rentenanstalt 8 Jahre lang am Anfang eines jeden Jahres 5000€ ein. Laut Vertrag erwirbt er einen Anspruch auf eine 10 jährige nachschüssige Rente. Die erste Zahlung der Rentenanstalt soll 5 Jahre nach der letzten Einzahlung erfolgen. Welche Rentenrate wird ausgezahlt falls mit einer Verzinsung von 7% gerechnet wird?
Gruß Kira |
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| 02.11.2004, 21:32 | Kira 007 | Auf diesen Beitrag antworten » |
Brauche dringend Hilfe Gruß Kira
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| 04.11.2004, 14:40 | Ben Sisko | Auf diesen Beitrag antworten » |
Das Äquivalenzprinzip besagt, dass die Einzahlungen gleich den Auszahlungen sein müssen (natürlich alles abgezinst auf einen Zeitpunkt). Gruß vom Ben |
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